Normenkontroll­klage gegen Berliner Mietendeckel beim Bundesver­fassungsgericht eingereicht
Normenkontrollklage gegen Berliner Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben Ihre Normenkontrollklage gegen den „Berliner Mietendeckel“ am Mittwoch, 06.05.2020, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Bei einer Normenkontrollklage geht es um die generelle Frage, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Zuständig ist hier das Bundesverfassungsgericht.
Die CDU/CSU und FDP Fraktionen gehen davon aus, dass der „Mietendeckel“ gegen das Grundgesetz verstößt und damit verfassungswidrig ist. Der Bundesgesetzgeber (Bundestag) ist für die bundeseinheitlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zuständig. Im BGB gibt es Regelungen zur Miethöhe und zum Mieterschutz. Der Bundesgesetzgeber hat insoweit von seinem verfassungsgemäßen Recht zu einer entsprechenden bundeseinheitlichen Regelung Gebrauch gemacht. Der Berliner Gesetzgeber (Abgeordnetenhaus in Berlin) hat mit dem „Mietendeckel“ eigene Regeln in Bezug auf die Miethöhe und den Mieterschutz erlassen.
Da aber der Bundesgesetzgeber bereits Regelungen getroffen hat, darf der Landesgesetzgeber keine eigenen Regelungen mehr treffen. Auf diesen Widerspruch stützt sich die Normenkontrollklage.
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