Vorsicht vor Abmahnkosten – der Bundesgerichtshof hat zur Verwendung von Cookies entschieden!
Vorsicht vor Abmahnkosten – der Bundesgerichtshof hat zur Verwendung von Cookies entschieden!
Dieser Artikel richtet sich an alle Vermieter, die eine eigene Homepage betreiben.
Anlass der Entscheidung war die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der beantragt hatte, der Planet49 GmbH zu verbieten anlässlich der Veranstaltung eines Gewinnspiels eine Einverständniserklärung zu telefonischer Werbung ohne genaue Information über die Sachlage und eine Einverständniserklärung zur Speicherung von Cookies mittels eines bereits voreingestellten Ankreuzfeldes einzuholen. Der BGH hat die Planet49 GmbH in seinem Urteil hinsichtlich beider Einverständniserklärungen zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt.
Den vollständigen Beitrag finden Sie bei unserem Partner LEWENTO.
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