Auskunft über Stichtagsmiete nach dem Berliner Mietendeckel
Beschreibung: Auf Verlangen des Mieters hat der Vermieter einer Wohnung in Berlin jederzeit Auskunft über die Stichtagsmiete gemäß § 3 MietenWoG Bln zu geben. Die Auskunft sollte bereits deshalb an den Mieter erteilt werden, damit der Mieter den nach dem Gesetz zulässigen Zahlbetrag leistet und Rückbuchungen zuviel gezahlter Mieten vermieden werden können.
Die Vorlage wurde anhand der geltenden Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung entwickelt. Eine Berechnung der Mieten laut Mietendeckel finden Sie hier.
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