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Vermieterclub / blog

Beim Heizungsgesetz soll es nicht bleiben

Bundestag
15. Juni, 2023

Habeck stellt jetzt schon weitere Pläne zum klimafreundlichen Heizen vor.

Die Ampelkoalition debattiert heute im Bundestag über das Heizungsgesetz. Obwohl stellenweise Kompromisse erzielt wurden, bestehen weiterhin Unklarheiten und Konfliktpotenzial. Die Höhe der staatlichen Förderung für klimafreundliche Heizungen muss noch festgelegt werden, ebenso wie mögliche Einkommensgrenzen. Es wird auch über eine Senkung der Altersgrenze diskutiert, ab der der Einbau einer umweltfreundlichen Heizung obligatorisch ist. Details zur Modernisierungsumlage, die Mieter vor hohen Kosten schützen und Vermieter zur Investition anregen soll, sind ebenfalls ungeklärt. Es gibt auch Fragen bezüglich der Übergangsfristen für den Einsatz von Wasserstoff in Gasheizungen. Die Zeit drängt für die Ampelkoalition, da das Gesetz vor der Sommerpause beschlussreif sein soll. Die Auswirkungen für Bürger könnten bereits im Januar 2024 spürbar sein, wenn sie neu bauen oder ihre Heizung ausfällt. 

Während noch fraglich ist, ob das Gesetz den Bundestag vor der Sommerpause noch passiert, arbeiten das Bau- und das Wirtschaftsministerium unter Klara Geywitz und Robert Habeck schon an den nächsten Plänen. Laut ihrem neuen Gesetzentwurf sollen deutsche Kommunen bis 2028 angeben, wo in Zukunft Nah- und Fernwärmenetze entwickelt werden können. Der Ausbau der Fernwärmenetze wird als Alternative zur Wärmepumpe angesehen. Fernwärme wird nicht im eigenen Heizungskeller erzeugt, sondern aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung bezogen. Derzeit wird etwa jede siebte Wohnung in Deutschland und ein Drittel in Ostdeutschland mit Fernwärme beheizt. Das Ziel des der Ministerien ist es, in Zukunft 100.000 neue Fernwärme-Anschlüsse pro Jahr zu garantieren. Der Ausbau der Infrastruktur ist teuer, und derzeit stammen noch rund 70 Prozent der genutzten Energie aus fossilen Brennstoffen wie Kohle und Gas. Doch in Zukunft soll die Fernwärme hauptsächlich aus erneuerbaren Energien und Abwärme stammen. Das Ziel ist, bis 2030 mindestens die Hälfte der Wärmenetze mit erneuerbaren Energien zu speisen. Im Gesetzesentwurf wird jedoch nicht explizit von einer Pflicht gesprochen, sondern davon, dass man 50 Prozent anstrebe. Die Pläne werden von Verbraucherschützern und Branchenvertretern unterstützt. Jedoch wird mehr finanzielle Unterstützung von der Politik gefordert, um den Aus- und Umbau der Fernwärme erfolgreich umzusetzen. In Kombination mit dem Entwurf zum neuen Heizungsgesetz wäre ein Ausbau der Fernwärme ein guter Schritt. Da Fernwärme als eine gute Alternative zur Wärmepumpe gilt, könnte sie zum Beispiel Lieferengpässe bei Wärmepumpen abschwächen oder verhindern. Um über die weitere Entwicklung beider Gesetzesentwürfe informiert zu bleiben, werden Sie jetzt Mitglied im Vermieterclub. 

Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.

Bildnachweis: Pixabay

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