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Vermieterclub / blog

Das Heizungsgesetz wurde verabschiedet

Noch eine Wärmepumpe
13. September, 2023

Was Sie darüber wissen sollten.

Nach langen Verhandlungen über Einzelheiten wurden die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (folgend GEG) letzte Woche im Bundestag verabschiedet. Was jetzt endgültig beschlossen wurde, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst. 

Ab wann gilt das Gesetz? 

Die Änderungen treten 2024 in Kraft. Von da an, müssen in allen Neubauprojekten Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien heizt. Ausgenommen sind Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Dort soll die Regelung frühestens ab 2026 gelten. 

In Bestandsbauten, gibt es vorerst grundsätzlich keine Pflicht die Heizung zu tauschen. Sollte eine Heizung kaputtgehen, darf diese repariert werden. Sollte die Heizung irreparabel kaputt sein, muss sie jedoch ausgetauscht werden. Aber auch hier gibt es Übergangsfristen. In Ernstfällen können Häuser auch von der Pflicht ausgenommen werden. 

Was für technologische Möglichkeiten hat man? 

Die am meisten diskutierte und vermutlich zukünftig populärste Variante ist die Wärmepumpe. Laut einer Studie des WWF lohnt sich der Wechsel auf die Wärmepumpe nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch. Anders als lange vermutet auch in schlecht isolierten Häusern. 

Neben der Wärmepumpe gibt es unter anderem die Möglichkeit der Hybridheizung. Diese heizt weiterhin zum Teil mit fossilen Brennstoffen. Auch das Heizen mit Solarthermie oder einer Direktstromheizung ist möglich.

Eine andere Möglichkeit ist unter bestimmten Bedingungen der Einbau einer H2-Ready-Gasheizung. Das sind Gasheizungen, die später auf Wasserstoff umgerüstet werden können. 

Eine weitere Variante ist das Heizen über Fernwärme. Hierbei wird das Wasser an einem zentralen Ort erhitzt und dann über isolierte Rohre in die Häuser gepumpt. Hierzu müssen Kommunen bis 2028 Wärmepläne vorlegen. So können Hausbesitzer planen, ob sie in der Zukunft Fernwärme verwenden können. In Großstädten muss die Wärmeplanung bis 2026 festgelegt werden. 

Wie viel Förderung bekommt man? 

Die Gesetzesänderung beinhaltet ein ausführliches Förderprogramm. Die Grundförderung, die jedem zusteht, der sich eine klimafreundliche Heizung einbaut, liegt bei 30 %.

Zusätzlich gibt einen „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 %. Diesen erhält man, wenn man seine Heizung bis spätestens 2028 austauscht. Die Heizung muss dabei mindestens 20 Jahre alt sein. Ab 2029 sinkt dieser Bonus dann jährlich um 3 Prozentpunkte. 

Für selbst nutzende Eigentümer kommt der „einkommensabhängige Bonus“ infrage. Liegt das brutto Gesamteinkommen des Haushalts bei unter 40.000 € gibt es einen weiteren Bonus von 20 %. 

Was gilt für Vermieter?

Vermieter können ebenfalls die Grundförderung von 30 % in Anspruch nehmen. Bauen Sie die neue Heizung vor 2028 ein, erhalten Sie ebenfalls den Geschwindigkeitsbonus von 20 %, wenn die alte Heizung älter als 20 Jahre ist. Die Umbaukosten dürfen hierbei nach Abzug der Förderung zu 10 % pro Jahr an den Mieter weitergeben. Maximal darf die Miete allerdings um 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. 

Fazit

Insgesamt ist das GEG ein richtiger Schritt in Richtung klimaneutrales Heizen. Durch das umfangreiche Förderpaket ist die Umstellung in so gut wie allen Fällen auch ökonomisch sinnvoll. Jetzt lässt sich nur abwarten, ob die Heizungsbetriebe die Aufträge in den kommenden Jahren stemmen können. Auch die Produktion neuer Wärmpumpen muss ab jetzt auf Hochtouren laufen. Wir als Vermieterclub unterstützen klimafreundliche Umbauten, solange sie ökonomisch verträglich sind. Allerdings brauch es in anderen Bereichen des Bauwesens noch deutlich mehr Förderung. Wenn Sie uns in unserem Vorhaben unterstützen wollen, werden Sie jetzt Mitglied im Vermieterclub.

Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.

Bildnachweis: Freepik

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