Durchbruch beim Heizungsgesetz
SPD, Grüne und FDP erzielen Einigung.
SPD, Grüne und FDP erzielen Einigung.
Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP haben bei einem Treffen die letzten offenen Punkte des Heizungsgesetzes geklärt. Nach wochenlangem Streit und einer vorherigen Verständigung auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des Gesetzentwurfs konnten nun konkrete Details vereinbart werden. Die Verständigung wurde in der Nacht bei Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden und der Fraktionsvizechefs erzielt. Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) und das Bundesbauministerium von Klara Geywitz (SPD) wurden gebeten, die Texte anzupassen, damit sie rechtzeitig vor der weiteren Anhörung allen Fraktionen zugestellt werden können.
Laut einer Aussage von SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast kann das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, noch vor der Sommerpause, also vor dem 8. Juli, verabschiedet werden. Die FDP, vertreten durch Bundesfinanzminister Christian Lindner, zeigte sich ebenfalls zustimmend und erklärte, dass das Gesetz voraussichtlich mit den Stimmen der FDP im Bundestag beschlossen werde. Es gebe keine unüberwindbaren Hürden mehr.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass in Deutschland neu eingebaute Heizungen künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies gilt ab 2024 für Neubauten, während andere Fälle mit dem geplanten Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden sollen. Gasheizungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Staatliche Fördermaßnahmen sollen den Umstieg sozial abfedern, und bestehende Öl- und Gasheizungen sollen weiterverwendet und kaputte Heizungen repariert werden können.
Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft die Förderhöhe für den Heizungstausch. Für Gasheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, sollen Übergangsfristen gelten, innerhalb derer sie schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Die Förderung kann dabei maximal 70 Prozent betragen, abhängig vom Einkommen und dem Zeitpunkt des Austauschs gegen ein klimafreundliches Modell. Wie genau die Förderung aussehen wird, werden wir zu gegebener Zeit für Sie hier zusammenfassen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die kommunale Wärmeplanung. Der Grundsatz lautet, dass zuerst eine solche Planung vorliegen muss, um sicherzustellen, dass Eigentümer alle notwendigen Informationen haben, um die beste Heizungsvariante für ihr Haus auszuwählen, z.B. die Möglichkeit, ihr Haus an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 angestrebt werden.
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Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Freepik
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