Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / blog

Grundsteuerwerte fallen teilweise höher aus als sonst

Steuern
19. Juni, 2023

Warum man Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen sollte und wie man das tut.

Die Grundsteuererklärung abzugeben ist nur der erste Schritt, wenn es um die Zahlung der Grundsteuer geht. In den meisten Bundesländern erhält man insgesamt drei Bescheide zur Grundsteuer, und es ist wichtig, besonders die ersten beiden sorgfältig zu prüfen. Auch wenn diese Bescheide noch nicht angeben, wie viel Grundsteuer ab 2025 gezahlt werden muss, sollten sie genau betrachtet werden. In diesem Artikel erklären wir, wie man Einspruch einlegt und wie man die verschiedenen Bescheide zur Grundsteuer verstehen kann.

Wann und wie legt man Einspruch ein?

Es ist wichtig, die Frist von einem Monat für den Einspruch oder Widerspruch beim Grundsteuerbescheid zu beachten. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. 

Für den Einspruch reicht ein formloses Schreiben aus. Darin sollten der Name und gegebenenfalls die Namen der Miteigentümer sowie die Adresse angegeben werden. Außerdem müssen das Aktenzeichen oder die Steuernummer, die sich oben auf dem Bescheid befinden, angegeben werden.

Es ist wichtig anzugeben, dass der Einspruch sich gegen den Grundsteuerbescheid richtet. Anschließend sollte dem Finanzamt mitgeteilt werden, warum der Einspruch eingelegt wird, und die Gründe sollten benannt werden. Falls keine Zeit für eine genaue Prüfung bleibt, kann der Einspruch auch ohne Begründung innerhalb der Frist abgeschickt werden. In der Regel wird das Finanzamt dann auffordern, den Einspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist zu begründen.

Warum sollte man in jedem Fall Einspruch einlegen?

Wenn man am Ende die Möglichkeit haben möchte gegen die mutmaßlich zu hohe Grundsteuer vorzugehen, muss man dafür vorher Einspruch gegen den jeweiligen Bescheid zur Grundsteuer eingelegt haben. Zudem kann das Einreichen eines Einspruchs für Sie nicht von Nachteil sein. Im schlechtesten Fall wird der Einspruch zurückgewiesen. 

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, das Thema einmal mit seinem Steuerberater abzusprechen und dadurch potenziell in der Zukunft Grundsteuer zu sparen. Wenn Sie in Zukunft auch über solche oder ähnliche Themen informiert werden wollen, werden Sie jetzt Mitglied im Vermieterclub. 

Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Freepik

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.