Grundsteuerwerte fallen teilweise höher aus als sonst
Warum man Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen sollte und wie man das tut.
Die Grundsteuererklärung abzugeben ist nur der erste Schritt, wenn es um die Zahlung der Grundsteuer geht. In den meisten Bundesländern erhält man insgesamt drei Bescheide zur Grundsteuer, und es ist wichtig, besonders die ersten beiden sorgfältig zu prüfen. Auch wenn diese Bescheide noch nicht angeben, wie viel Grundsteuer ab 2025 gezahlt werden muss, sollten sie genau betrachtet werden. In diesem Artikel erklären wir, wie man Einspruch einlegt und wie man die verschiedenen Bescheide zur Grundsteuer verstehen kann.
Wann und wie legt man Einspruch ein?
Es ist wichtig, die Frist von einem Monat für den Einspruch oder Widerspruch beim Grundsteuerbescheid zu beachten. Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid.
Für den Einspruch reicht ein formloses Schreiben aus. Darin sollten der Name und gegebenenfalls die Namen der Miteigentümer sowie die Adresse angegeben werden. Außerdem müssen das Aktenzeichen oder die Steuernummer, die sich oben auf dem Bescheid befinden, angegeben werden.
Es ist wichtig anzugeben, dass der Einspruch sich gegen den Grundsteuerbescheid richtet. Anschließend sollte dem Finanzamt mitgeteilt werden, warum der Einspruch eingelegt wird, und die Gründe sollten benannt werden. Falls keine Zeit für eine genaue Prüfung bleibt, kann der Einspruch auch ohne Begründung innerhalb der Frist abgeschickt werden. In der Regel wird das Finanzamt dann auffordern, den Einspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist zu begründen.
Warum sollte man in jedem Fall Einspruch einlegen?
Wenn man am Ende die Möglichkeit haben möchte gegen die mutmaßlich zu hohe Grundsteuer vorzugehen, muss man dafür vorher Einspruch gegen den jeweiligen Bescheid zur Grundsteuer eingelegt haben. Zudem kann das Einreichen eines Einspruchs für Sie nicht von Nachteil sein. Im schlechtesten Fall wird der Einspruch zurückgewiesen.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, das Thema einmal mit seinem Steuerberater abzusprechen und dadurch potenziell in der Zukunft Grundsteuer zu sparen. Wenn Sie in Zukunft auch über solche oder ähnliche Themen informiert werden wollen, werden Sie jetzt Mitglied im Vermieterclub.
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