Habecks Heizungsgesetz auf dem Endspurt
Was ist der aktuelle Stand?
Fördersumme bei 21.000 Euro gedeckelt
Eine der wichtigen Neuerungen betrifft die Förderung von Heizungssystemen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP im Bundestag haben beschlossen, dass die förderfähigen Investitionskosten für den Austausch einer Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro betragen. Der Förderanteil des Staates beträgt dabei bis zu 70 Prozent, also maximal 21.000 Euro. Das soll möglicherweise Wucherpreise verhindern.
Vorerst nur Neubauten betroffen
Ursprünglich war geplant, dass alle neu eingebauten Heizungen ab 2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auf Drängen der FDP wurde diese Vorgabe nun abgeschafft. Vorerst sollen die Regeln nur für den Neubau gelten. Bei Bestandsbauten soll die Frist sich nach der Wärmeplanung der jeweiligen Kommune richten. Alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis 2026 vorlegen. Alle kleineren Kommunen haben bis 2028 Zeit. Bis dahin dürfen Hausbesitzer noch Heizungen einbauen, die nicht den Vorgaben des Gesetzesentwurfs entsprechen.
Diskussion über alternative Heizoptionen
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes wurde auch eine Diskussion über alternative Heizungsoptionen angestoßen. Insbesondere Pellet-Heizsysteme standen im Fokus der Debatte. Die überarbeitete Version des GEG hat diese Heizungsvariante als Alternative zu Öl und Gas zugelassen. Während der Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV), Martin Bentele, diese Entscheidung begrüßt, gibt es auch Kritiker. Christian Liesegang vom Umweltbundesamt (UBA) äußerte Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit von Holzenergie.
Bedenken und Kritik am Zeitplan
Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (CDU), äußerte Bedenken und Kritik am Zeitplan für die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes. Laut einem Artikel der Zeit erhielt Haseloff den modifizierten Gesetzesentwurf nur wenige Stunden vor der Diskussion im Bundesrat und hatte keine ausreichende Zeit, um ihn zu lesen. Er äußerte Bedenken über die verkürzte Frist, das Fehlen von Ausschussdiskussionen und die fehlenden Anhörungen im Bundesrat. Am Freitag soll das Gesetz ein letztes Mal vor den Bundestag. Ob es verabschiedet wird und wenn ja, unter welchen Konditionen, erfahren sie nächste Woche bei uns. Wenn sie das nicht verpassen wollen, werden sie jetzt Mitglied beim Vermieterclub.
Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Unsplash
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