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Vermieterclub / blog

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Bundesrat
18. Mai, 2023

Bundesrat fordert stellenweise Abänderungen.

Der Bundesrat hat sich am 12. Mai über die geplanten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (folgend GEG) beraten. Auch wenn ein bayrischer Antrag, den Gesetzentwurf abzulehnen, nicht auf Zustimmung traf, wurde dennoch Kritik geäußert.  

Die Länder möchten die staatliche Förderung für den Heizungseinbau staffeln, abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bedürftigen. Außerdem wird erwogen, das Alter, ab dem Eigentümer von der Pflicht zum Einbau einer umweltfreundlicheren Heizung befreit sind, auf das Renteneintrittsalter von 65 Jahren zu senken. Im bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt diese Grenze bei 80 Jahren.

Die Länder fordern auch eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Wärmenetze und Geothermie beim Klimaschutz. Sie sprechen sich zudem für mehr Technologieoffenheit bei neuen Heizungsanlagen aus. Anträge, die das GEG grundlegend infrage stellen, haben jedoch keine Mehrheit gefunden.

Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen ab 2024 generell keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Holzheizungen dürfen ebenfalls nicht mehr neu eingebaut werden, es sei denn, sie sind mit Wärmepumpen oder Solarenergie gekoppelt. Alle neu eingebauten Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Es gibt Protest gegen das vorgesehene Datum des Inkrafttretens. Die Landesregierungen von Niedersachsen und Bremen hatten gefordert, den Beginn auf 2027 zu verschieben, um den Bürgern mehr Zeit zur Umstellung zu geben. Ein entsprechender Antrag fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit. Dennoch diskutiert die Ampelkoalition möglicherweise eine Verschiebung um einige Monate. Laut einem Bericht des Spiegels, kann sich die SPD in der Bundesregierung vorstellen, das Inkrafttreten des GEG auf den 1. April oder 1. Juli 2024 zu verschieben. Das wäre allerdings immer noch ein halbes Jahr früher als ursprünglich im Koalitionsvertrag geplant wurde. 

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), sprach im Bundesrat von der Angst vieler Menschen, sich den Heizungstausch nicht leisten zu können. Ihr Land setzt sich daher dafür ein, insbesondere in klimafreundliche Fernwärme zu investieren, was vor allem Mietern zugutekommen würde.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich bereit, einige Änderungen vorzunehmen. Insgesamt verteidigt er seine Pläne allerdings. Jeder, der sich jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einbaue, handle „unökonomisch.“ Auf lange Sicht sei eine Wärmepumpe nicht nur klimafreundlicher, sondern auch billiger. Theoretisch sogar ohne die staatliche Förderung. 

Der Gesetzentwurf soll nach dem aktuellen Zeitplan am 25. Mai in den Bundestag eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni, verabschiedet werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll er den Bundesrat passieren.

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Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.

Bildnachweis: Freepik


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