Wahl 2021 Land Berlin – Ziele der CDU in Bezug auf Vermieter
Wahl 2021 Land Berlin – Ziele der CDU in Bezug auf Vermieter
Bei der Berliner CDU ist man sich einig, was zur Entspannung des Wohnungsmarktes führen soll: eine groß angelegte Neubau-Offensive, eine neue Eigentumsförderung, und vor allem wirksamer Mieterschutz. Insgesamt sollen bis 2035 mindestens 300.000 neue Wohnungen entstehen. Was die Maßnahmen im Einzelnen beinhalten, ist im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst:
Die CDU setzt beim Wohnungsbau bevorzugt auf Nachverdichtung und einen Hochhausentwicklungsplan, statt weiter die Randbezirke auszudehnen. Baulücken und Brachflächen sollen in einem Baulandkataster erfasst werden. Der Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften soll durch Neubau auf 400.000 Wohnungen erhöht werden.
Um den Neubau ökologisch vertretbar zu halten, setzt die CDU auf regionale und nachhaltige Baustoffe wie Holz, bei der Stromerzeugung sollen dezentrale Möglichkeiten wie der Solarausbau gefördert werden, eine Pflicht zum Ausbau lehnt die CDU aber ab.
Insgesamt soll die Förderung für Wohnungsneubau auf 1,25 Milliarden Euro erhöht, und ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen mit allen Beteiligten der Wohnungswirtschaft geschlossen werden. Zur Beschleunigung sollen Planungsprozesse digitalisiert, und die Prüfzeiträume der Behörden verkürzt werden.
Liegt eine Genehmigung vor, so soll der Baubeginn innerhalb von zwei Jahren realisiert werden, andernfalls will die CDU gesetzliche Baugebote aussprechen.
Um mehr Wohneigentum zu schaffen, will die CDU ein Mietkauf-Modell etablieren. Hierbei sollen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Eigentumswohnungen finanzieren, die dann in überschaubaren, stabilen Raten bis zum Renteneintritt abbezahlt werden können.
Als weiterer Anreiz soll ein einmaliger Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer gewährt werden, sofern es sich beim Erwerb um selbstgenutzten Wohnraum handelt. Dieser Steuerverzicht ist allerdings bis zu einem Kaufpreisanteil von 300.000 Euro gedeckelt.
Für den Mieterschutz planen die Christdemokraten ein Sicher-Wohnen-Gesetz, in dem auch Sanktionen vorgesehen werden für Vermieter, die den Wohnungsmangel für sich ausnutzen. Es soll einen qualifizierten Mietspiegel geben, bei dem der Betrachtungszeitraum, wie auf Bundesebene mit der SPD gemeinsam beschlossen wurde, erweitert wird, um Mieterhöhungen wirksam zu begrenzen. Die Wohnungsaufsicht und die Rechtshilfe für Mieter sollen besser ausgestattet werden, um bei Verstößen entsprechend reagieren zu können.
Für Menschen mit mittlerem Einkommen soll die Miete auf höchstens 30% ihres Nettoeinkommens begrenzt werden. Reicht das Einkommen hierfür nicht aus, so soll nach Vorstellung der CDU ein „Berliner Mietengeld“ aushelfen, welches im Preissegment von acht bis 13 Euro pro Quadratmeter gewährt wird.
Die Kriterien für Milieuschutzgebiete will die CDU prüfen und vereinheitlichen, das Zweckentfremdungsgesetz für Wohnraum soll bleiben.
Bei der kooperativen Baulandentwicklung soll in einem überarbeiteten Modell eine Quote von 30% auf selbstgenutztes Wohneigentum, insbesondere für das von der CDU geforderte Mietkaufmodell, vorgesehen werden.
Die restlichen Anteile am weiterentwickelten „Berliner Quartiersmodell“ der CDU sind verteilt auf:
- 15 Prozent für Gewerbefläche
- 15 Prozent für Büros
- 25 Prozent für Wohnungen mit Kaltmieten bis 6,50 Euro pro Quadratmeter
- 15 Prozent für Wohnungen mit Kaltmieten bis zehn Euro pro Quadratmeter.
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