Neue Informationen zum Gebäudeenergiegesetz
Wie wird die Förderung im groben aussehen und was für Änderungen gibt es eventuell an der Modernisierungsumlage?
Nach den gestrigen Verhandlungen über die Details des Gebäudeenergiegesetzes liegen der Deutschen Presse-Agentur (folgend dpa) neue Informationen vor. Diese betreffen sowohl die Förderung als auch überraschende Informationen zum Mieterschutz.
Förderung
Eine maximale Förderhöhe ist laut den Informationen der dpa bei 70 % angesetzt. Diese setzt sich aus verschiedenen Förderungen zusammen. 30 % der Anschaffungskosten sollen wohl bedingungslos gefördert werden. Einkommensschwache Haushalte mit weniger als 40.000 € Jahreseinkommen sollen eine zusätzliche Förderung von bis zu 30 % erhalten. Außerdem soll es einen „Geschwindigkeitsbonus“ geben. Dieser soll bis 2028 bei 20 % liegen und danach alle zwei Jahre um 3 Prozent sinken.
Modernisierungsumlage
Der Gesetzesentwurf sieht zudem einige Änderungen der Modernisierungsumlage vor. Diese soll von 8 auf 10 Prozent erhöht werden. Allerdings, nur, wenn der Vermieter die staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Diese muss dann allerdings an die Mieter weitergegeben werden. So fällt die Mieterhöhung niedriger aus. Zusätzlich soll die Umlage eingeschränkt werden, wenn dadurch die Miete auf über 30 % des Haushaltseinkommens steigt.
Eine weitere wichtige Änderung soll laut dpa ist die Änderung der Kappungsgrenze für Modernisierungsumlagen. Momentan dürfen diese die Miete innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro pro qm steigern. Nach den neuen Plänen soll sie um maximal 50 Cent pro Jahr steigen dürfen. Das soll plötzliche, starke Mietsteigerungen verhindern. Viele Mieterverbände begrüßen diese Konditionen.
Zeitplan
Die Ampel hält weiterhin an ihrem ambitionierten Ziel fest, das Gesetz noch vor der Sommerpause, welche am 8. Juli startet, durch den Bundestag zu bringen. Kritik an dieser schnellen Vorgehensweise kommt aus der CDU. Die Abgeordneten hätten nicht genug Zeit, sich auf die Debatte vorzubereiten, fürchtet Andreas Jung, klimapolitische Sprecher der CDU. Ob und mit welche n endgültigen Details das Gesetz den Bundestag nächste Woche passiert, erfahren Sie hier beim Vermieterclub. Möchten Sie zu diesem und anderen Vermieter Themen auf dem Laufenden bleiben? Dann werden Sie jetzt Mitglied im Vermieterclub.
Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Unsplash
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