Wohnungseigentümerversammlungen in Zukunft auch per Videokonferenz möglich?
Digitalisierung soll Versammlungen in Zukunft einfacher machen.
Wohnungseigentümerversammlungen sind von großer Bedeutung für das gemeinschaftliche Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Sie dienen als Plattform, um wichtige Entscheidungen zu treffen und gemeinsame Belange zu besprechen. Die Versammlungen werden in der Regel einmal im Jahr einberufen und folgen bestimmten Regeln.
In diesen Versammlungen werden verschiedenste Themen behandelt, wie die Bestellung des Verwalters oder die Prüfung der Jahresabrechnung. Auch der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr und geplante Baumaßnahmen werden diskutiert und entschieden. Die Versammlungen bieten den Eigentümern die Möglichkeit, ihre Meinungen zu äußern, Vorschläge einzubringen und gemeinschaftliche Angelegenheiten transparent zu besprechen.
Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht jetzt vor, dass Eigentümerversammlungen künftig auch vollständig online abgehalten werden können, wenn die Wohnungseigentümer dies beschließen. Bisher war lediglich die Möglichkeit gegeben, einzelnen Eigentümern die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen zu ermöglichen. Die Einführung einer neuen Beschlusskompetenz würde es den Wohnungseigentümern ermöglichen, rein virtuelle Eigentümerversammlungen in ihrer Gemeinschaft durchzuführen. Dieser Beschluss müsste mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden und wäre auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung begrenzt.
Die Befristung auf drei Jahre dient mehreren Zwecken. Sie soll sicherstellen, dass Erwerberinnen und Erwerber von Wohnungen nicht dauerhaft an vor ihrem Erwerb gefasste Beschlüsse zur virtuellen Versammlung gebunden sind. Zudem berücksichtigt die Befristung die Tatsache, dass sich die Haltung der Wohnungseigentümer zu virtuellen Versammlungen im Laufe der Zeit ändern kann.
Sollte innerhalb einer Eigentümerversammlung eine dreiviertel Mehrheit zustandekommen, kann die Versammlung für die nächsten drei Jahre ohne physische Präsenz der Eigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfinden. Dabei muss die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Besonders die großen Immobilienkonzerne begrüßen den Entwurf. Für sie würden digitale Versammlungen viel Zeit und Aufwand sparen.
Wohnungseigentümerversammlungen sind entscheidend für das gemeinschaftliche Treffen von Entscheidungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Wir als Vermieterclub unterstützen den Schritt, es Gemeinschaften zu ermöglichen, diese in Zukunft digital abzuhalten.
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Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Freepik
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