Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger
Jetzt sollen auch Nutzer von Heizöl, Holzpallets und anderen Energieträgern entlastet werden.
Die steigenden Energiekosten bleiben weiterhin ein Thema, was Mieter und Vermieter betrifft. Während Strom- und Gaskunden schon seit März durch Preisbremsen entlastet werden, soll es jetzt auch Zuschüsse für Nutzer von nicht leitungsgebundenen Energieträgern geben.
In einem wichtigen Schritt zur Unterstützung von Privathaushalten, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, haben sich Bund und Länder auf die Details einer Härtefallregelung geeinigt. Die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen wurden erfolgreich beschlossen. Der Bund stellt hierfür einen Betrag von bis zu 1,8 Mrd. Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfond bereit. Die konkreten Programme werden von den Ländern aufgestellt, und auch die Auszahlungen erfolgen durch die Länder.
Diese Regelung baut auf der bereits eingeführten Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden auf und erweitert nun den Kreis der unterstützten Haushalte, indem auch jene berücksichtigt werden, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen und von starken Preissteigerungen betroffen sind. Analog zur Strom- und Gaspreisbremse sollen betroffene Haushalte eine finanzielle Unterstützung für das Jahr 2022 erhalten, falls sie aufgrund der Energiekrise deutlich höhere Ausgaben hatten.
Konkret heißt das, es werden die Mehrkosten für diese Energieträger im Jahr 2022 abgemildert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 hinausgehen. Dabei sind nicht die individuellen Beschaffungskosten entscheidend, sondern die jeweiligen Referenzpreise der Rohstoffe, welche in Absprache zwischen Bund und Ländern festgelegt wurden.
Betroffene Haushalte können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen und einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Wird ein Antrag zentral für mehrere Wohnungen zentral gestellt, ist der Wert auf 1.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Erstattet werden 80 % der Mehrkosten, die über eine Verdopplung der Referenzpreise hinausgehen. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Die Förderhöhe lässt sich mit folgender Formel errechnen: 0,8*((Menge des Heizmaterials*gezahlter Preis)-2*(Menge des Heizmaterials*Referenzpreis))=Förderhöhe
In allen Bundesländern außer Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen kann der Antrag über das Onlineportal der Brennstoffhilfe beantragt werden.
In Bayern kann man den Zuschuss über die Webseite des Sozialministeriums stellen.
In NRW läuft das Antragsverfahren über die Webseite der Heizkostenhilfe.
In Berlin wurden bereits seit Januar 2023 Hilfen ausgezahlt. Als sich ein Bundesweites Förderprogramm abzeichnete wurden die Auszahlungen gestoppt. Momentan wird das Verfahren in Berlin noch an das Bundesweite angepasst. Bis dahin herrscht eine Antragspause. Sobald diese vorbei ist, können wieder Anträge auf der Webseite der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Sollten Sie oder Ihre Mieter von den Preissteigerungen betroffen sein, haben Sie bis zum 20.10.2023 Zeit, um Ihren Antrag zu stellen und bis zu 2.000 beziehungsweise 1.000 Euro pro Wohneinheit Zuschuss zu erhalten.
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Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.
Bildnachweis: Freepik
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