Austausch des Bodenbelages – was ist mit dem Schallschutz?
Gibt es in der Gemeinschaftsordnung keine anderslautende Regelung, so ist beim Austausch des sich in der Eigentumswohnung befindlichen Bodenbelags der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes maßgebliche Schallschutz einzuhalten, selbst wenn der vorgefundene Schallschutz höherwertiger ist. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch der anderen Wohnungseigentümer auf Beibehaltung eines vorgefundenen höherwertigen Schallschutzes.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.07.2017 – 318 S 31/16
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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