Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Das Pendeln zum Stadtrand

Bild für Das Pendeln zum Stadtrand
11. Mai, 2022

In Zeiten steigender Mieten in den Ballungsräumen „behalten“ immer mehr Mieter ihre günstigen Wohnungen, auch wenn sie selbst ausziehen. Um dann aber doch Miete zu sparen, bitten einige dieser Mieter um die Erlaubnis diese Wohnung unterzuvermieten. Muss der Vermieter diese erteilen?

In unserem Beitrag vom 9. Februar 2022 haben wir bereits über die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zur Untervermietung berichtet und darauf hingewiesen, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob der Mieter tatsächlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat. Dies ist dann gegeben, wenn er ein, nach Mietvertragsschluss entstandenes, berechtigtes Interesse hat.

Die Rechtsprechung bejaht dieses berechtigte Interesse dann, wenn es ein „mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang stehendes wirtschaftliches Interesse“ ist. Doch kann tatsächlich jedes erlaubte wirtschaftliche Interesse tatsächlich Grundlage für die erlaubte Untervermietung sein. Dies hat das Landgericht Berlin verneint.  

Fall:

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Mieter am Stadtrand eine Doppelhaushälfte und darüber hinaus im Stadtzentrum eine 3-Zimmer-Wohnung gemietet. Von dieser Wohnung wollte er zwei Zimmer an zwei Untermieterinnen untervermieten. Mit der Untervermietung wollte der Mieter die finanzielle Belastung möglichst gering halten. Er will die Wohnung unter der Woche tageweise nutzen, denn diese liegt in Laufweite zur Arbeitsstelle. Er berief sich darauf, dass er ein wirtschaftliches Interesse habe und dass dies auch im Einklang mit der Rechts. Und Sozialordnung steht. Die Vermieterin erteilte die Erlaubnis nicht. Der Mieter klagte.

Urteil:

Während noch das Amtsgericht Mitte den Anspruch des Mieters bejahte, gab das Landgericht der Vermieterin Recht. Der BGH sah dies nun wieder wie das AG Mitte.

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist schon dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen, so der BGH. Als berechtigt ist dabei jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (BGH, Urteil vom 27.9.2023 - VIII ZR 88/22). Dass M weiterhin an bis zu drei Tagen in der Woche den kurzen Arbeitsweg genießen will, steht im Einklang mit der Rechts- und Sozialordnung und auch, dass er die Kosten dafür minimieren will.

Fazit:

Es steht im Einklang mit der Rechtsordnung mehrere Wohnungen anzumieten und nicht alle zu bewohnen. Ein Wohnraummieter muss seine Wohnung nicht bewohnen. Dass Untervermietung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führt, kann ebenfalls bedenkenlos bejaht werden. Beides steht im Einklang mit der Rechtsordnung, so dass das berechtigte Interesse zu bejahen ist. 

Autor: Katharina Gündel; GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.