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Datenschutzverletzung – Bußgeld gegen ein deutsches Wohnungsunternehmen in Millionenhöhe!

Bild für Datenschutzverletzung – Bußgeld gegen ein deutsches Wohnungsunternehmen in Millionenhöhe!
06. November, 2019

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlichte am 05.11.2019 eine Pressemitteilung, in der sie bekannt gab, ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt zu haben.

Hintergrund für die Verhängung des Bußgeldes ist, dass bereits erstmals im Juni 2017 eine Vor-Ort-Prüfung durch die Datenschutzbehörde erfolgt sei, bei der festgestellt wurde, dass das Unternehmen ein Archivsystem verwende, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Bei einem weiteren Vor-Ort-Termin im März 2019 sei der Missstand trotz eindringlicher Aufforderung noch nicht behoben worden, sodass die Datenschutzbehörde nunmehr reagierte und das Bußgeld verhängte.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bußgeld gemessen an dem Jahresumsatz 2018 in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro milde ausgefallen ist, da auch ein Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro möglich gewesen wäre.

Die Datenschutzbehörden treffen jedoch bei der Bemessung des Bußgeldes eine Abwägung. Die Datenschutzbehörde führt in seiner Begründung zur Höhe des Bußgeldes aus, dass bußgeldmindernd berücksichtigt wurde, dass die Deutsche Wohnen bereits erste Maßnahmen mit dem Ziel der Bereinigung des rechtswidrigen Zustandes getroffen habe, aber dies reicht eben nicht aus.

Immobilienunternehmen müssen an der aktiven Umsetzung arbeiten und ihre Unternehmen aufräumen. So erklärt die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin in ihrer Pressemitteilung, „Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig.“ Sie begrüßt dabei, dass der Gesetzgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeit eingeführt hat, solche strukturellen Mängel zu sanktionieren, bevor es zu einem Daten-Gau kommt.

Die Entscheidung der Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass die Immobilienbranche nunmehr wie erwartet auch im Fokus der Datenschutzbehörde steht und dass die Immobilienfirmen dringend gehalten sind, nicht nur Überlegungen zum Thema Datenschutz anzustellen, sondern diese auch aktiv umsetzen müssen.

Es ist an der Zeit, aufzuwachen und den Datenschutz aktiv anzugehen. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach der DSGVO nach; identifizieren Sie, welche Daten Sie haben dürfen und tatsächlich brauchen; schaffen Sie einheitliche Abläufe, die DSGVO-konform sind und vernichten Sie nicht benötigte Daten.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

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