Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Der Verlust eines Schlüssels kann teuer werden

Bild für Der Verlust eines Schlüssels kann teuer werden
23. April, 2019

Ein Mieter ist verpflichtet, nach Mietvertragsende die Mietsache herauszugeben. Dazu gehört die Herausgabe aller Schlüssel. In diesem Beitrag wird beleuchtet, ob und inwieweit dem Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter zustehen, wenn dieser einen oder mehrere Schlüssel verliert.

Es stellen sich Fragen wie:

Muss ein Mieter die hohen Kosten des Austauschs der Schließanlage erstatten, nur weil er einen Schlüssel verloren hat? Oder muss er nur den verlorenen Schlüssel bezahlen?
Erhält der Vermieter auch fiktiven Schadensersatz, wenn das Schloss bzw. die Schließanlage gar nicht ausgetauscht wurde?
Wann muss oder darf tatsächlich eine gesamte Schließanlage ausgetauscht werden?

In seinem Urteil vom 05.03.2014 hat der BGH ausgeführt, dass den Mieter eine Obhutspflicht für die Schlüssel des Mietobjekts trifft. Wenn er also einen Schlüssel verliert oder ihn nicht mehr findet, verletzt er diese Obhutspflicht. Hier besteht die gesetzliche Vermutung, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat. Dabei reicht es, wenn der Mieter den Schlüssel fahrlässig verliert – vorsätzliches Handeln ist nicht erforderlich. Der Mieter kann diese Vermutung entkräften, sich also entschuldigen. Dazu muss er aber vortragen, was passiert ist und warum sein Handeln nicht fahrlässig war. Wenn der Mieter das nicht kann, steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu.

Der Mieter muss daher den Schlüssel bezahlen, aber auch die Schließanlage?

Bis zur oben erwähnten Entscheidung des BGH vertraten viele Gerichte die Auffassung, dass ähnlich einer Sachbeschädigung auch der fiktive Schaden erstattungsfähig ist. Dem ist der BGH entgegengetreten und hat ausgeführt, dass sich der Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten richtet. Eine Substanzverletzung der Schließanlage sei durch das Fehlen eines Schlüssels nicht eingetreten und die Sorge um die beeinträchtigte Sicherheit sei nicht kommerzialisierbar. Daher liege ein Vermögensschaden nur dann vor, wenn die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wurde.

Bevor der Vermieter aber auf Kosten des Mieters die Schließanlage austauscht, muss er allerdings prüfen, ob tatsächlich eine konkrete und andauernde Missbrauchsgefahr, also eine Beeinträchtigung der Sicherheit durch den verlorenen Schlüssel besteht. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Austausch einer Schließanlage oder eines Schlosses nicht notwendig und ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht.

In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Waren am 12.10.2017 (Az. 106 C 1139/15) entschieden, dass ein Austausch der Schließanlage treuwidrig ist, wenn seit dem Verlust des Schlüssels mehrere (hier 16) Monate vergangen sind. Offensichtlich geht das Gericht davon aus, dass eine konkrete Missbrauchsgefahr nach 16 Monaten nicht (mehr) bestanden hat.

Der Vermieter kann daher dann Schadensersatzansprüche auf Austausch eines Schlosses oder einer Schließanlage geltend machen, wenn

  • der Mieter beim Verlust des Schlüssels mindestens leicht fahrlässig gehandelt hat,
  • der Schlüssel der Schließanlage zugeordnet werden kann und dadurch durch den Verlust des Schlüssels eine konkrete, fortbestehende Missbrauchsgefahr entstanden ist und
  • die Schließanlage ausgetauscht wurde.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.