Erläuterung der Nebenkostenabrechnung
Eine Nebenkostenabrechnung muss durch den Vermieter nur dann näher erläutert werden, wenn das Zahlenwerk der Abrechnung nicht nachvollziehbar ist und daher zum Verständnis dieser Zahlen weitere Informationen erforderlich sind.
Landgericht Leipzig, Urteil vom 23.06.2017 – 1 S 312/16
Bildnachweis: Pixabay
Aus unserem Blog
Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.