Fristlose Kündigung auch wegen krankheitsbedingter Störungen
Der Vermieter darf das Wohnraummietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter den Hausfrieden nachträglich stört. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Mieter krankheitsbedingt die Störung des Hausfriedens hervorruft.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2018 – 63 S 294/17
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