Haftung des WEG-Verwalters
Hat der Verwalter schuldhaft die Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen verursacht, weil er bei der Vorbereitung einer Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen nur ein einziges Kostenangebot eingeholt hat, hat er dem Anfechtungskläger die Prozesskosten zu erstatten.
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.02.2018 – 85 S 98/16 WEG
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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