Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Hilfe! Mein Mieter will einen Glasfaseranschluss!

Bild für Hilfe! Mein Mieter will einen Glasfaseranschluss!
01. März, 2023
Wenn die Netzebene 3 bereits ein Netz mit hoher Kapazität ist, also in der Straße ein Glasfasernetz vorhanden ist, kommt ein Anschluss der einzelnen Wohnungen auch mittels Glasfaser an dieses Netz in Betracht. Dann kommt der Mieter zu Ihnen und wünscht sich einen Glasfaseranschluss. Und nun?

Muss der Vermieter einen Glasfaseranschluss bereitstellen oder errichten?

Grundsätzlich haben Mieter keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn ein Glasfaseranschluss im Mietvertrag oder in der Anzeige bzw. im Prospekt versprochen wurde.

Muss der Vermieter zustimmen, wenn der Mieter einen Glasfaseranschluss selbst beauftragt?

Da Mieter keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses haben, haben sie auch keinen Anspruch auf Zustimmung oder Gestattung durch den Vermieter.



Und wenn der Vermieter es gestattet? Was dann?

Vermieter und Mieter sollten dann eine Vereinbarung über diese Baumaßnahme treffen. Folgendes sollte geregelt werden: 
- der Mieter muss eine Fachfirma beauftragen 
- der Mieter muss dem Vermieter vor dem Einbau die Pläne zur Genehmigung vorlegen
- der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den Bau entstehen,
- der Vermieter keine Instandhaltung bzw. –setzung trägt. 
Auch die Frage des Rückbaus oder des Verbleibs und einer dann ggf. zu zahlenden Entschädigung wird darin geregelt.
Der Vorteil gegenüber dem Bau durch den Vermieter ist, dass der Mieter für alles zuständig ist und allein die Kosten trägt.
Der Nachteil ist im Mehrfamilienhaus, dass nur eine Wohnung versorgt wird. Außerdem gehört das Glasfaser dann dem Mieter und kann von keinem anderen genutzt werden. Er kann das Kabel auch ggf. wieder entfernen. Daher kommt es auch zu keiner Wertsteigerung des Grundstücks.

Wer trägt die Kosten, wenn der Vermieter das Glasfasernetz errichten lässt?

Dann ist der Vermieter der Vertragspartner des Netzbetreibers und trägt zunächst die Kosten. Diese Kosten können entweder als Modernisierungsumlage auf die Mieter umgelegt werden (§ 559 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 555b Nr. 4a BGB) oder als Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Betriebskostenabrechnung (§ 2 Nr. 15c BetrkV) abgerechnet werden.
Soweit ersichtlich ist die zweite Variante zu empfehlen:
Nach § 72 TKG kann der Vermieter den Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes auf der Grundlage eines Gestattungsvertrags mit der Errichtung und dem Betrieb einer gebäudeinternen Netzinfrastruktur, die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht, beauftragen. Der Netzbetreiber berechnet dem Vermieter hierfür ein Glasfaserbereitstellungsentgelt.
Dieses Entgelt kann der Vermieter dann als Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen.
Nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums ist der Eigentümer verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes zu gewährleisten. Das heißt nach Ablauf des Vertrags mit dem Netzbetreiber ist der Vermieter für Instandhaltung bzw. -setzung zuständig.
Die weiteren Voraussetzungen sind, dass die Verteileranlage mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne von § 3 Nr. 33 TKG angeschlossen sein muss, dass Mieterinnen und Mieter ihren Anbieter von öffentlich zugänglichen TK-Diensten über ihren Anschluss frei wählen können und der Vermieter die Maßnahme zur Errichtung der Glasfaser-Verteileranlage wirtschaftlich umgesetzt haben muss (§ 556 Abs. 3a BGB-neu: betragen die Gesamtkosten der Maßnahme mehr als 300 Euro, so muss der Vermieter - soweit möglich - drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste ausgewählt haben).
Wenn Sie, als Vermieter, sich dafür entscheiden, sollten Sie beim Netzbetreiber (offensichtlich z.B. die Telekom) nachfragen, welche Kosten entstehen. Wenn dies mehr als 300 € pro Wohnung ist, müssen Sie auch noch bei anderen Netzbetreibern/Anbietern nachfragen und Angebote einholen und dann das wirtschaftlichste beauftragen. Dann können Sie ein Glasfaserbereitstellungsentgelt von 5x60 € oder wenn es teurer wurde von 9 x 60 € auf die Mieter umlegen (jeweils 60,00 € pro Jahr über fünf bzw. maximal 9 Jahre).
Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass alle Wohnungen im Mehrfamilienhaus ausgestattet werden und die Mieter die Kosten (zumindest zum Teil) tragen. Diese Maßnahme dürfte mit einer Wertsteigerung des Hauses verbunden sein.
Nachteil liegt darin, dass der Vermieter jetzt Kosten aufwenden muss und nach Ablauf des Vertrags mit dem Netzbetreiber die Instandhaltungsverpflichtung trägt.

Fazit

Es lohnt sich über den Anschluss an das Glasfasernetz nachzudenken. Die Wertsteigerung des Grundstücks dürfte die Kosten – die an den Mieter weitergegeben werden dürfen – weit übersteigen.

Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft
Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.