Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Kürzungsrecht des Mieters bei der Heizkostenabrechnung

Bild für Kürzungsrecht des Mieters bei der Heizkostenabrechnung
11. März, 2020

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass der Mieter seine Heizkosten um 15% kürzen darf, wenn entgegen der Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. Das Kürzungsrecht des Mieters wird aber häufig zu voreilig angewandt.

Nach § 12 der Heizkostenverordnung hat der Mieter das Recht, die auf ihn in der Nebenkostenabrechnung entfallenden Kosten für Wärme und Wassererwärmung um einen Anteil von 15% zu kürzen, wenn der entsprechende Kostenanteil entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. Vielfach wird die Vorschrift dahingehend missverstanden, dass bei jedem Ausfall von Erfassungsgeräten oder jeder Schätzung eine Kürzung erfolgen muss. Die Heizkostenverordnung sieht aber in § 9a eine Schätzung von Verbräuchen vor, wenn ein Geräteausfall eingetreten ist oder ein anderer zwingender Grund vorliegt und deshalb kein Verbrauch ermittelt werden konnte. Wenn entsprechend der Heizkostenverordnung geschätzt wird, wird aber verbrauchsabhängig abgerechnet. Ein Kürzungsrecht besteht dann nicht.

Hier finden Sie ein aktuelles Video zum Thema Heizkostenverordnung: LEWENTO - Video Heizkostenverordnung

Einem Geräteausfall ist es gleichzusetzen, wenn Umstände vorliegen, die eine rückwirkende Korrektur der Verbrauchswerte nicht zulassen. Das könnte z.B. dann vorliegen, wenn der Mieter den Ablesetermin versäumt und dieser nicht nachgeholt wird oder auch wenn ein technischer oder menschlicher Ablesefehler passiert. In dem Fall, den der BGH bereits am 16. November 2005 dazu entschieden hat, hat die Mitarbeiterin der Ablesefirma in einer Wohnung versehentlich statt der Werte des Vorjahres die aktuellen Verbrauchswerte abgelesen. Als der Fehler auffiel, war es bereits zu spät, die Werte konnten nicht mehr rekonstruiert werden. Nach Ansicht des BGH war hier ein Fall des § 9a HeizKV gegeben. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Entscheidend ist nur, dass keine Verbräuche erfasst werden konnten. Dann darf der Vermieter eine Schätzung gemäß den Anforderungen er Heizkostenabrechnung vornehmen.

Wenn der Fehler eine Fläche oder den umbauten Raum von mehr als 25% der Gesamtfläche bzw. des Gesamtraums betrifft, kann nicht mehr geschätzt werden. Dann wäre (verkürzt ausgedrückt) meist nach Fläche abzurechnen. In diesem Fall kommt dann das Kürzungsrecht des Mieters zum Tragen. Aber auch hier weisen wir auf Folgendes hin: Der Mieter muss diese Kürzung geltend machen (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016, Az. VIII ZR 329/14). Wenn Mieter diesen Einwand nicht innerhalb der Einwendungsfrist (bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung) erheben, steht ihnen das Kürzungsrecht nicht zu und sie müssen den vollen Betrag bezahlen.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.