Mieter verweigert Mängelbegutachtung, Vermieter kündigt!
Verweigert der Mieter dem Vermieter die Begutachtung von Mängeln an der Mietsache, insbesondere wenn die Mängel sogar vom Mieter angezeigt und gerügt wurden, stellt diese Verweigerung des Mieters eine erhebliche Verletzung des Mietvertrages dar, die eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter rechtfertigt.
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.06.2017 – 63 S 316/06
Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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