Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Online-Eigentümerversammlung über ZOOM?

Bild für Online-Eigentümerversammlung über ZOOM?
01. September, 2021

Videokonferenzsysteme haben Einzug in den Alltag gehalten. In Zeiten der COVID-19-Pandemie hat jeder von uns die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht. Weit verbreitet sind amerikanische Unternehmen. Diese Tools sind bedienerfreundlich und einfach verfügbar. Praktisch parallel dazu räumt nun das Wohnungseigentumsgesetz die Möglichkeit ein, an Eigentümerversammlungen auf digitalem Weg teilzunehmen. Uns erreichen immer wieder Fragen, welche Tools geeignet sind bzw. worauf zu achten ist. In diesem Beitrag soll es um das verbreitete Zoom gehen.

Die Berliner Datenschutzbehörde hat Zoom geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag Mängel aufweist; dass in diesem Vertrag die Weisungsbindung, die Löschpflicht und die Kontrollrechte unzulässig eingeschränkt werden und dass unzulässige Datenexporte stattfinden. Deshalb hält auch die Berliner Datenschutzbeauftragte die Verwendung von Zoom für datenschutzrechtlich bedenklich. Das Ergebnis ist hier abzurufen. Dass eine Behörde ein Verhalten als bedenklich einstuft, reicht unseres Erachtens nicht aus, um die Rechtmäßigkeit der Nutzung abschließend zu beurteilen. Daher haben wir die Zulässigkeit der Durchführung von Eigentümerversammlungen über den Videokonferenzdienst Zoom geprüft.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass bei Videokonferenzen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unabhängig von der Frage, ob die Gemeinschaft oder der Verwalter oder beide Verantwortliche sind, gilt, dass für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage vorliegen muss.

Als Rechtsgrundlage kommt lediglich die Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1a DSGVO in Betracht. „Einwilligung“ der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Problematisch ist hier die Frage der „informierten Weise“. Beim Studium der Datenschutzhinweise von Zoom fällt auf, dass eine Datenübertragung in die USA möglich ist. Für die Übertragung in ein Drittland und insbesondere in die USA hat der EuGH mit dem so genannten Schrems-II-Urteil neue Voraussetzungen aufgestellt. Voraussetzung für die datenschutzkonforme Nutzung von Zoom ist die Vereinbarung von weitergehenden Garantien oder die ausdrückliche informierte Einwilligung in die Übermittlung in die USA.

Fazit

Der Videokonferenzdienst Zoom dürfte nicht ohne weiteres für die Durchführung von digitalen Eigentümerversammlungen geeignet sein.

Konsequenzen

Die Frage, die sich anschließt ist: Was passiert, wenn trotz der oben genannten Bedenken aus Praktikabilitätsgründen Zoom ohne besondere Einwilligung oder weitergehende Garantien verwendet wird? Wir können dies nicht empfehlen. Die deutschen Datenschutzbehörden stehen dem sehr kritisch gegenüber und das nicht nur in Berlin. Auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat Bedenken gegen die Verwendung von Zoom geäußert. Dort wird außerdem davon ausgegangen, dass die WEG-Verwaltung Verantwortlicher für diesen Datenverarbeitungsvorgang ist und damit Adressat der behördlichen Anordnungen.

Wir empfehlen daher die genaue Prüfung der Videokonferenzdienste durch Fachleute für Datenschutz! Weiter empfehlen wir die Abstimmung der Durchführung der Versammlung ebenfalls mit Fachleuten für Datenschutz, aber auch für Wohnungseigentumsrecht zu den Fragen: Wer darf wann gezeigt, wie angesprochen und wie gehört werden und welche Beschlüsse müssen oder dürfen dazu getroffen werden? Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.