Originales Fischgräten-Parkett ist immer hochwertig
Echtholzparkett mit Fischgrätenmuster ist auf Grund seiner besonderen Langlebigkeit und hohen Strapazierfähigkeit stets als hochwertig im Sinne des Sondermerkmals „hochwertiges Parkett in der überwiegenden Anzahl der Wohnräume“ des Berliner Mietspiegels anzusehen.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.12.2017 – 211 C 236/16
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