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Vermieter müssen Hälfte von CO2-Preis zahlen

Bild für Vermieter müssen Hälfte von CO2-Preis zahlen
19. Mai, 2021

Die Einsparung des Ausstoßes von Kohlendioxid ist ein wichtiges Thema in der europäischen und deutschen politischen Landschaft. Über neue Ziele für die Einsparung von CO2 in der Europäischen Union und der Bundesrepublik wird nahezu täglich gesprochen. Seit Januar 2021 gilt nun ein CO2-Preis, auch CO2-Steuer genannt. Das bedeutet, dass für jede Tonne CO2, die ausgestoßen wird, ein Zertifikat erworben werden muss, was mit einem Preis genannt versehen ist. Doch wer zahlt diese Steuer – der Mieter, weil er heizt, oder der Vermieter, weil er die Heizanlage betreibt? Und wer zahlt, wenn der Mieter eigene Versorgungsverträge, z.B. mit dem örtlichen Gasversorger, hat?

Es wird erwartet, dass die Belastung von Brennstofflieferanten mit zusätzlichen Zertifikatskosten an die Kunden und Endverbraucher über den Rohstoffpreis weitergegeben werden. Nach den aktuellen mietrechtlichen Regeln ist die Beantwortung der oben gestellten Frage ganz einfach: Die Kosten trägt der Mieter. Diese werden in der Heizkostenabrechnung über die Brennstoffkosten mit oder eben vom Versorger direkt abgerechnet.

Kritiker meinen nun, dass damit wohl kaum die Ziele der Bepreisung von CO2 erreicht werden können. Ziel ist es nämlich, den CO2-Ausstoß, der beim Heizen von Gebäuden entsteht, nachhaltig zu reduzieren. Mieter können dies nur machen, indem sie weniger heizen. Frierende Mieter und Nachteile für die Gebäudesubstanz sind aber wohl kaum Ziel der Klimaschutzoffensive. Hier ist weiter zu denken. Insbesondere bei Gebäuden älteren Baujahres mit einer unzureichenden Wärmedämmung, gemessen an den aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung, ist der Energieverbrauch bis zu vier Mal so hoch wie bei modernen Gebäuden. Um diesen unnötigen Energieverbrauch zu reduzieren, sollen Anreize geschaffen werden, um energetische Modernisierungen für Eigentümer attraktiv zu machen. Eigentümer können zwar Modernisierungskosten zum Teil auf die Mieter umlegen, wenn sie aber den CO2-Preis selbst nicht bezahlen müssen, fällt dieser weitere Anreiz weg.

Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit heißt es demzufolge auch zur Frage „Müssen Mieterinnen und Mieter den CO2-Preis alleine tragen?“, nicht einfach nur „ja“, sondern: „Die Kostenabwälzung auf die Mieterinnen und Mieter soll begrenzt werden. Auch im Klimaschutzprogramm 2030 wurde die besondere Lage der Mieterinnen und Mieter bereits erkannt.“

Das Kabinett hat nun beschlossen, dass Vermieter künftig nur 50% der entstehenden Zusatzkosten auf die Mieter umlegen dürfen und den Rest selbst bezahlen müssen. Wie dies aber genau geschehen soll, ist bislang nicht bekannt.

Die im Zuge der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie geplanten Änderungen der Heizkostenverordnung sehen bisher dazu nichts vor. Aber auch mit einer derartigen Änderung wäre die oben aufgeworfene Frage nach der Beteiligung der Vermieter nicht geklärt, die gar nicht für die Beheizung der Wohnung sorgen. Ob dann wirklich die Mieter eine Rechnung an den Vermieter schicken und den Anteil am CO2-Preis beispielsweise mit der Miete aufrechnen können, ist offen.

Eine weitere Schwierigkeit – neben der bisher fehlenden gesetzlichen Regelung – ist aber auch, dass auch der Brennstofflieferant, die CO2-Kosten nicht separat ausweisen muss. Der Vermieter ist daher derzeit gar nicht in der Lage, den CO2-Preis herauszurechnen oder aufzuteilen. Zur leichteren Ermittlung des CO2-Kostenbestandteils soll aber eine Pflicht zur Ausweisung des CO2-Kostenbestandteils auf der Brennstofflieferung eingeführt werden.

Fazit

Der politische Wille ist nun bekannt. Vermieter*innen und Mieter*innen teilen sich die Kosten der Treibhausgasemission und die so genannte CO2-Steuer. Wie dies rechtlich und praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

UPDATE 2.7.2021

Der Beitrag war zwar nicht vom 1. April, aber irgendwie will ich ausrufen „April, April“.

Der oben geschilderte Kompromiss ist nun doch gescheitert. Die Unionsfraktion war gegen diesen Kompromiss und hielt ihn für ungerecht. Die Mieter müssen die CO2-Steuer nun allein tragen, weil Vermieter keine Möglichkeit haben auf das Heizverhalten der Mieter Einfluss zu nehmen.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

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