Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Wir sind umgezogen - Die Übergabe

Bild für Wir sind umgezogen - Die Übergabe
10. Mai, 2023
Wir hatten es im Beitrag in der letzten Woche schon einmal erklärt: Wir sind umgezogen – in ein neu errichtetes Bürogebäude in der Storkower Straße 101B in 10407 Berlin-Prenzlauer Berg. Wir haben eine gesamte Etage angemietet und hier neben Büros, einen Schulungsraum und ein Studio eingerichtet. Die Übergabe der 22 Räume, sechs Sanitärräume, Abstellkammern und unserem großartigen Sozialbereich war aufwändig und dauerte ca. drei Stunden. In dem zweiten Teil unserer Reihe zum Umzug soll es also um die Übergabe der Mieteinheit an Mieter gehen. Was sind Mängel? Welche Vorbehalte sind wichtig? 

Wann findet die Übergabe statt?

Die Übergabe findet am ersten Tag des Mietverhältnisses statt und zwar in der Mieteinheit. Fällt der erste Tag auf einen Feiertag, zum Beispiel den 1. Mai, findet die Übergabe am nächsten Werktag (außer Samstag), also zum Beispiel in diesem Jahr 2023 am 2. Mai statt. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.

Was ist der Sinn des Übergabeprotokolls?

Sinn des Übergabeprotokolls sind:
- Feststellung des Zustands der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe
- Feststellung der Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Feststellung der Zählerstände
- Feststellung der Anzahl der übergebenen Einrichtungsgegenstände

Im Übergabeprotokoll wird der tatsächliche Zustand, also die IST-Beschaffenheit festgehalten, denn zunächst ist das Protokoll einfach ein Besichtigungsbericht. Je größer die Mietfläche ist bzw. je umfangreicher sie ausgestattet ist, desto länger dauert die Übergabe bzw. Besichtigung mit Fertigung des Besichtigungsberichts. Aus dem Bericht muss erkennbar sein, was mitvermietet ist und welche Zustände vertragsgemäß sind und welche Zustände Mängel darstellen.

Was sind Mängel? 

Ein Mangel ist die negative Abweichung der IST- von der SOLL-Beschaffenheit. Um die Soll-Beschaffenheit ging es im letzten Beitrag. Diese ergibt sich aus dem Mietvertag, dem vereinbarten Mietzweck, der Verkehrsanschauung aber eben auch aus dem Übergabeprotokoll.
Da dreht man sich so ein bisschen im Kreis: Wenn im Übergabeprotokoll aufgeführt ist, dass die Wohnung unrenoviert ist, liegt dann ein Mangel vor oder ist dies der vertragsgemäße Zustand? Wenn es hierzu keine Vereinbarungen im Mietvertrag gibt und sich aus Zweck und Verkehrsanschauung auch nichts Anderes ergibt, kommt es tatsächlich darauf an, ob sich aus dem Übergabeprotokoll die Beschreibung als mangelhaft oder als vertragsgemäß ergibt. Daher empfehlen wir Vermietern und Hausverwaltern hier genau zu sein. Wenn im Mietvertrag aufgeführt ist, dass die Wohnung renoviert übergeben wird, dann ist dies auch der vertragsgemäße Zustand. Der unrenovierte Zustand wäre dann ein Mangel.

Hat der Mieter Mängelgewährleistungsrechte?

Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Mieter Mängelbeseitigung verlangen. Aber wenn bei der Annahme der Mietsache ein Mangel vorliegt und der Mieter sich keine Rechts vorbehält, so ist die Miete nicht gemindert und der Mieter kann auch keine Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Daher ist es aus Sicht des Mieters wichtig, sich diese Mängelgewährleistungsrechte vorzubehalten. Von dieser Ausnahme ist aber der Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht umfasst, diese ist vom Vermieter geschuldet. In dem obigen Beispiel kann der Mieter also die Renovierung der Wohnung verlangen. Gemindert ist die Miete aber nur, wenn sich der Mieter dies bei der Übergabe vorbehalten hat.

Tipp!

Notieren Sie im Protokoll genau, was Mangel ist und was vertragsgemäßer Zustand. Äußert der Mieter den Vorbehalt der Minderung notieren Sie auch diesen. Nehmen Sie sich Zeit für die Übergabe der Einheit – Ihre Mieter, Auftraggeber und Rechtsanwälte werden es Ihnen danken.

Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pexels

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.