Gewerbe - Abmahnung Allgemein
Verhält sich der Mieter im Gewerbemietverhältnis nicht vertragstreu, sollte der Vermieter handeln. Gerade bei langfristigen Geschäftsraummietverhältnissen kann dies empfindlich stören. Eine Abmahnung ist hier meist das Mittel der Wahl, wenn der Verstoß gegen den Vertrag wiederholt vorkam und dem Mieter der Ernst der Lage vor Augen geführt werden soll.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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