Abmahnung wegen Verweigerung des Zutritts
Ein Mieter, der ohne Grund den Zutritt zur Wohnung verweigert, obwohl der Vermieter einen Grund für die Besichtigung und damit auch das Recht zur Besichtigung hat, ist für viele Vermieter ein großes Ärgernis. Diese Verweigerung stellt zwar eine Pflichtverletzung des Mieters dar, wiegt aber nicht so schwer, dass es ohne weiteres eine Kündigung rechtfertigen würde.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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