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DSGVO - Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung - Auskunft gegenüber dem Betroffenen
Während des Mietverhältnisses tragen Sie als Vermieter grundsätzlich die Pflicht zur Instandsetzung, Instandhaltung und können auch modernisieren. Bei diesen Prozessen geben Sie z.B. Kontaktdaten des Mieters an Handwerker weiter. Welche Daten Sie wie verarbeiten und an wen weiter geben dürfen und wann diese zu löschen sind, ist in Ihren Verfahrensverzeichnissen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Das Verfahrensverzeichnis dient Ihren internen Prozessen. Wenn der Betroffenen (den Mieter) Auskunft über Ihre Datenverarbeitung verlangt, müssen Sie diese Auskunft erteilen.
Mit diesem Dokument können Sie den Betroffenen allgemein darüber Auskunft geben, wie Sie bei der Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung Daten verarbeiten. Zusätzlich sollten Sie dem Betroffenen z.B. mittels eines Stammdatenblattes mitteilen, welche konkreten Daten Sie verarbeiten. Unter anderem geht es darum, ob Sie den Betroffenen als Claus Mayer oder als Klaus Meier führen. Zugleich klären Sie den Betroffenen mit dieser Auskunft über seine Rechte nach DSGVO auf.
Dieses Dokument wird regelmäßig durch GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an gesetzliche Vorgaben und Entscheidungen der Datenschutzbehörden angepasst.
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