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DSGVO - Zensus 2022 - Information an den Betroffenen - Eigentümer und Bestandsliste
Sie sind WEG-Verwalter bzw. Mietverwalter. Im Rahmen des Zensusgesetzes 2022 wollen Sie sich darauf konzentrieren, ausschließlich die Eigentümer- und Bestandsliste an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Alle weiteren Daten soll der jeweilige Miteigentümer / Eigentümer an das Statistische Landesamt übermitteln.
Wenn Sie im Rahmen des Zensus 2022 Daten der Eigentümer verarbeiten, insbesondere an das Statistische Landesamt weiter geben, müssen Sie vorab die Betroffenen (Eigentümer) entsprechend informieren.
Dieses Muster enthält ein entsprechendes Informationsschreiben. Wir haben dieses Informationsschreiben in Form einer Tabelle erstellt, um so die größtmögliche Transparenz und Übersichtlichkeit zu schaffen. Sie müssen lediglich die für Sie zutreffenden Punkte entsprechend Ankreuzen und Daten zu Ihrer Firma ergänzen. Wenn Sie immer gleich vorgehen, benötigen Sie dieses Informationsschreiben nur einmalig für Ihre Verwaltung.
Wenn Sie im Rahmen des Zensus 2022 Daten der Eigentümer verarbeiten, benötigen Sie wie auch bei allen anderen Datenverarbeitungsprozessen ein entsprechendes Verfahrensverzeichnis im Sinne der DSGVO. Dieses finden Sie weiter unten.
Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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