Hausverwaltervollmacht
Im Alltag ist es oft effizient sich als Eigentümer eines Wohnhauses von einer Hausverwaltung vertreten zu lassen. Hierzu kann seitens des Eigentümers einer Hausverwaltung eine entsprechende Vollmacht erteilt werden, so dass diese den Eigentümer in allen Angelegenheiten der Verwaltung und Vermietung mit Wirkung für und gegen ihn außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Mietern, Behörden und sonstigen Dritten vertreten kann.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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