Information gemäß § 9 Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV
Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Wärme sicher zu stellen. In der EnSikuMav sind Maßnahmen zur Energieeinsparung für den laufenden Winter getroffen worden. Sie enthält Informationspflichten der Vermieterinnen und Vermieter gegenüber den Mieterinnen und Mietern über die Energieverbräuche und Energiekosten im Jahr 2021 sowie zu den zu erwartenden Kostensteigerungen.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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