Kündigung wegen Zahlungsverzug
Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, ist das für den Vermieter sehr ärgerlich und bringt kleinere Vermieter eventuell auch in finanzielle Schwierigkeiten. Das Gesetz gibt dem Vermieter daher das Recht das Mietverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Zahlungsverzuges zu kündigen.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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