Mietaufhebungsvereinbarung
Wenn Einigkeit zwischen Vermieter und Mieter besteht, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden soll, z.B. weil das Mietverhältnis zerrüttet oder der Vermieter eine leere Wohnung verkaufen möchte, bietet eine Aufhebungsvereinbarung einen geeigneten rechtlichen Rahmen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Beendigung und die Abwicklung des Mietverhältnisses zu gestalten. Mit dem Auszug allein ist es nicht getan. Es sollte vorab z.B. geklärt werden, ob Schönheitsreparaturen geschuldet werden oder ob, wie und wann eine Ablösesumme gezahlt wird.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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