Räumungsaufforderung mit Androhung zur Zwangsvollstreckung
Um einen Mieter aus seiner Wohnung rauszubekommen, bedarf es eines Räumungstitels (Urteil, in dem der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet wird). Die Räumung darf der Vermieter jedoch nicht selbst durchführen, sondern benötigt dazu die Mitwirkung eines Gerichtsvollziehers. Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist oft teuer. Wenn der Mieter kein Geld hat, bleibt der Vermieter auf diesen Kosten der Zwangsvollstreckung sitzen. Um die Räumungskosten zu reduzieren, ist es wirtschaftlich sinnvoll, eine freiwillige Räumung des Mieters zu erreichen.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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