Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zwei unterschiedliche Kautionsforderungen

Avatar von demo-user@cosboo.com
Demo User
12/10/20, 12:18 PM
Ich habe folgende Situation: Ein Pärchen hatte eine Wohnung gemeinsam angemietet. Beide haben sich getrennt und nun den Mietvertrag gemeinsam gekündigt. Ich wurde gebeten, mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag als alleinigen Mieter abzuschließen; dies wird auch erfolgen. Die ehemalige Mieterin fordert die Zahlung der gesamten Kaution an sie; sie hätte diese bei Einzug allein entrichtet. Der Mieter gibt an, die Hälfte der Kaution stünde ihm zu. Die Mieter sprechen mittlerweile nicht mehr miteinander.

Frage: Muss ich der Frau die gesamte Kaution oder nur anteilig, d.h. die Hälfte auszahlen?
GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH
12/10/20, 12:19 PM
Die Mieter können nur gemeinsam Auszahlung der Kaution (an den einen oder anderen oder anteilig) verlangen, denn sie sind Gesamtgläubiger. Eine solche gemeinsame Erklärung kann auch in getrennten Schreiben erfolgen; die Erklärungen müssen dann aber inhaltlich übereinstimmen. Solange übereinstimmenden Erklärungen der Mieter erfolgen, wie mit der Kaution zu verfahren ist, schulden Sie keine Auszahlung und solange sollten Sie auch nicht auszahlen.

Sie sollten beide Mieter darauf hinweisen, dass wegen der widersprüchlichen Aufforderungen zunächst keine Auszahlung erfolgen wird und dass Sie die Kaution erst auszahlen werden, wenn übereinstimmende Erklärungen der Mieter vorliegen.
Avatar von GROSS Rechtsanwalts­gesellschaft mbH