Zwei unterschiedliche Kautionsforderungen
Die Mieter können nur gemeinsam Auszahlung der Kaution (an den einen oder anderen oder anteilig) verlangen, denn sie sind Gesamtgläubiger. Eine solche gemeinsame Erklärung kann auch in getrennten Schreiben erfolgen; die Erklärungen müssen dann aber inhaltlich übereinstimmen. Solange übereinstimmenden Erklärungen der Mieter erfolgen, wie mit der Kaution zu verfahren ist, schulden Sie keine Auszahlung und solange sollten Sie auch nicht auszahlen.
Sie sollten beide Mieter darauf hinweisen, dass wegen der widersprüchlichen Aufforderungen zunächst keine Auszahlung erfolgen wird und dass Sie die Kaution erst auszahlen werden, wenn übereinstimmende Erklärungen der Mieter vorliegen.
12/10/20, 12:19 PM
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