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Vermieterclub / blog

Das Mieterstrommodell

Mieterstrom
05. Juli, 2023

Grün und günstig. Wie Vermieter und Mieter vom Mieterstrommodell profitieren können.

Der Mieterstromzuschlag ermöglicht es nicht nur Mietern, sondern auch Vermietern, von den Vorteilen erneuerbarer Energien zu profitieren. Indem Vermieter Photovoltaikanlagen (folgend PV-Anlage) auf ihren Mietshäusern installieren und den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter verkaufen, können sie nicht nur zur Energiewende beitragen, sondern auch zusätzliche Einnahmen generieren. Doch wie funktioniert das Mieterstrommodell genau und welche Vor- und Nachteile hat es für Mieter und Vermieter?

Was früher galt

Der Vermieter erzeugt durch eine PV-Anlage Strom und speist diesen Strom in das öffentliche Netz ein. Dafür erhält der Vermieter eine Vergütung vom Netzbetreiber. Der Mieter kauft Strom über einen von ihm gewählten Anbieter und bezieht den Strom aus dem öffentlichen Netz. Eine direkte Verbindung zwischen Vermieter und Mieter gibt es hierbei nicht. Dies war bisher möglich und ist auch in Zukunft möglich.

Mieterstrom machts möglich

Der Vermieter erzeugt durch eine PV-Anlage Strom und kann diesen Strom direkt an seinen Mieter verkaufen. 

Ziel des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber möchte, dass mehr Solarenergie erzeugt und verbraucht wird und zugleich die Energie dort, wo sie erzeugt wird, auch verbraucht wird. Es geht um eine dezentrale Energieversorgung, die unabhängiger ist von großen Leitungsnetzen. 

Um dies zu fördern, hat der Gesetzgeber das Modell des Mieterstromzuschlages entwickelt. Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung, die es für Vermieter attraktiv macht Photovoltaikanlagen an und auf ihren Mietshäusern zu installieren. Bezuschusst wird folgendermaßen: Für den Strom aus der PV-Anlage, der direkt im Haus verbraucht wird, sprich vom Vermieter an den Mieter verkauft wird, erhält der Vermieter vom Netzbetreiber einen gestaffelten Zuschlag pro verkaufter kWh. Je nachdem wie der Ausbau der PV-Anlagen in Deutschland vorangeht oder stagniert, wird der Zuschuss entsprechend gesenkt bzw. erhöht. Die aktuellen Zahlen findet man auf der Seite des BMBWK. Der Zuschlag kann von den Vermietern bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. 

Vor- und Nachteile des Mieterstromzuschlags

Wenn der Vermieter sich dafür entscheidet ein PV-Anlage zu installieren, hat er drei Möglichkeiten Einnahmen zu generieren. Die erste Einnahmequelle ist der Verkauf des erzeugten Stromes an seine Mieter. Hierbei erzielt er seine Einnahmen durch den Erlös, den ihm die Mieter für den Strom zahlen, den sie direkt aus der PV-Anlage beziehen. 

Diese Einnahmen werden zusätzlich durch den Mieterstromzuschlag bezuschusst. Dies die zweite Einnahmequelle darstellt. 

Sollte die PV-Anlage zu einer Tageszeit mehr Strom produzieren, als im Haus verbraucht werden kann, kann der Vermieter Einspeisevergütung erhalten, indem er den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeist. Die entsprechende Strommenge wird dann nicht bezuschusst. Außerdem können hierbei auch Kosten anfallen, die sich je nach Bundesland und Region unterscheiden. Es ist ratsam, sich auch darüber im Vorfeld ausführlich zu informieren.

Vermietern sollten sich außerdem bewusst sein, dass sie bei der Übernahme der Stromversorgung ihrer Mieter rechtliche und regulatorische Anforderungen erfüllen müssen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Vermieter verpflichtet ist, dauerhaft Strom zu liefern. D.h. der Vermieter muss seinem Mieter auch Strom liefern, wenn die PV-Anlage keinen Strom erzeugt. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss der Vermieter sich den Strom anderweitig besorgen. Außerdem nicht zu unterschätzen sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen, wie z.B. das Energiewirtschaftsgesetz. Aufgrund des Verwaltungsaufwandes lohnt sich das Modell oft erst ab etwa zehn Wohneinheiten.

Ein weiterer Punkt ist die wirtschaftliche Rentabilität des Modells. Für Vermieter ist es wichtig zu bedenken, dass sie bei der direkten Versorgung ihrer Mieter mit Strom zusätzliche Kosten tragen müssen, zum Beispiel die Anschaffung und Wartung entsprechender Infrastruktur. Neben den Solarzellen und deren Instandhaltungskosten fallen auch Kosten für einen speziellen Stromzähler und einen Wechselrichter an. In den meisten Fällen rentiert sich ein solches Modell für den Vermieter trotzdem nach ca. fünf bis maximal fünfzehn Jahren. Wie ein Mieterstrommodell rechnerisch aussehen könnte haben wir in diesem Artikel für sie zusammengefasst. Das Mieterstrommodell ist allerdings auch ein Stück weit Spekulation. Als Vermieter ist man nämlich in der Pflicht, den Ökostrom zu maximal 90 % des aktuellen Grundversorgungstarifs anzubieten. Mieter sind außerdem nicht verpflichtet, den Strom vom Vermieter zu beziehen. Eine solche Festlegung im Mietvertrag ist in den meisten Fällen unwirksam. Vermieter müssen also wettbewerbsfähig bleiben. Sollten die Strompreise in den nächsten Jahren sinken, sinken somit auch die Gewinne der Vermieter. Die Amortisationszeit kann entsprechend variieren. Geht man von diesem Rechenbeispiel aus, ergibt sich eine jährliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 17 %. 

In der Regel ist davon auszugehen, dass Vermieter über Jahrzehnte Gewinne durch den Ökostrom erzielen. Entscheidet man sich dazu, das Objekt zu verkaufen, ist eine ein- oder angebaute PV-Anlage ein preissteigernder Aspekt. Des Weiteren lassen sich sämtliche Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Das gesamte Modell kann für Vermieter eine attraktive Möglichkeit sein, den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben und parallel finanzielle Vorteile zu erzielen. Allerdings müssen dabei sowohl die rechtlichen als auch die technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine klare Abrechnung und Transparenz für die Mieter müssen zu jeder Zeit gewährleistet werden. Sollten Vermieter in Erwägung ziehen, entsprechende Anschaffungen zu tätigen, sollten sie sich also unbedingt vorher mit einem Experten beraten. Um mehr über solche und andere Themen zu lernen, werden sie jetzt Mitglied im Vermieterclub

Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.

Bildnachweis: Pixabay

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