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Vermieterclub / blog

Neuigkeiten zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz

Neuigkeiten zur Änderung des GEG
03. Mai, 2023

Wie eine Potenzielle Förderung aussehen könnte.

Wie schon in unserem ersten Artikel zu diesem Thema erklärt, plant die Bundesregierung durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, ab 2024 nur noch den Einbau von Heizungen zu erlauben, die zu mindestens 65% klimaneutral sind. Nun gibt es neue Informationen darüber, wie die Förderung aussehen könnte.

Geplant ist eine Grundförderung für den Austausch alter fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizungen im selbstgenutzten Wohneigentum. Die Förderung wird so angepasst, dass alle im Bestand möglichen und den Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (folgend GEG) entsprechenden Heizungsoptionen mit einem Fördersatz von 30 Prozent gefördert werden.

Zusätzlich zur Grundförderung soll es verschiedene Klimaboni geben, um den Austausch von alten fossilen Heizungen zu beschleunigen. Der Klimabonus I von 20 % wird gewährt, wenn alte Kohleöfen oder Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt werden. Der Bonus soll auch für Eigentümer, die zum Beispiel einkommensabhängige Sozialleistungen bekommen, zur Verfügung gestellt werden. 

Der Klimabonus II von 10 % wird gewährt, wenn eine Austauschpflicht besteht und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt werden. Dies bedeutet, dass die Heizung mindestens fünf Jahre vor dem Datum der Austauschpflicht ausgetauscht wird und einen Anteil an Erneuerbaren Energien von mindestens 70 % hat. Der Klimabonus III von 10 % wird für Havariefälle gewährt, wenn die Heizung irreparabel kaputtgegangen ist und innerhalb von einem Jahr durch eine neue Heizung mit einem Anteil an Erneuerbaren Energien von 65% oder mehr ausgetauscht wird.

Die Antragstellung für die Klimaboni I und II erfolgt gestaffelt, um die Nachfrage an die notwendigen Handwerker- und Produktkapazitäten anzupassen und keinen preistreibenden Markteffekt zu generieren. Die Fördermaßnahmen gelten nicht für neu eingebaute Verbrennungsheizungen für Gas und Öl. Es gibt hier nur die Möglichkeit sich die Kosten bezuschussen zu lassen, die zusätzlich entstehen, wenn man eine Heizung einbaut, die theoretisch in der Zukunft mit Wasserstoff laufen könnte. Hier spricht man dann von einer Heizung mit „H2-Readiness“.

Zusätzlich sollen Förderkredite angeboten werden. Das soll auch Eigentümern ohne das nötige Kapital die Möglichkeit geben, ihre Heizung auszutauschen. Die oben genannten Zuschüsse werden dann als Tilgungszuschüsse integriert. 

Möglichkeiten, die Investition zum Teil steuerlich geltend machen zu können, werden momentan noch diskutiert. 

Weitere Informationen zur Änderung des GEG finden Sie in unserem Artikel „Die Zukunft des Heizens: Was die Umstellung auf erneuerbare Energien für Besitzer bedeutet.

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Autor: Paul Kube, Vermieterclub e.V.

Bildnachweis: Freepik

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