Update: Wer zahlt die CO2-Steuer?
Nachdem ich im letzten Jahr das Hin und Her der CO2-Bepreisung mit den Worten „April, April“ kommentiert habe, gab es jetzt wieder eine Einigung und zwar am 2. April. Daher bleibt zu hoffen, dass das nachfolgend vorgestellte Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Bespreisung zwischen Mieter und Vermieter tatsächlich umgesetzt wird.
Die Einsparung des Ausstoßes von Kohlendioxid ist ein wichtiges Thema in der europäischen und deutschen politischen Landschaft. Über neue Ziele für die Einsparung von CO2 in der Europäischen Union und der Bundesrepublik wird nahezu täglich gesprochen. Seit Januar 2021 gilt nun ein CO2-Preis, auch CO2-Steuer genannt. Das bedeutet, dass für jede Tonne CO2, die ausgestoßen wird, ein Zertifikat erworben werden muss, was mit einem Preis genannt versehen ist. Hintergrund für diesen Beitrag ist die Frage, wer die Kosten der CO2-Bespreisung zahlt: der Mieter, der heizt, oder der Vermieter, der über die Heizung und die Wärmedämmung bestimmt?
Nachdem 2021 keine Einigung zwischen den damaligen Koalitionären zu Stande kam, haben sich die Ampel-Parteien auf ein Stufenmodell verständigt. Dieses soll ab 1.1.2023 gelten.
Es wird unterschieden in Gewerbegebäude und in Wohngebäude/Gebäude mit gemischter Nutzung.
Für Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung gilt:
Spezifische Emissionen Anteil Vermieter Anteil Mieter
< 12 kg CO2/m2a 0% 100%12-<17 kg CO2/m2a 10% 90%17-<22 kg CO2/m2a 20% 80%22-<27 kg CO2/m2a 30% 70%27-<32 kg CO2/m2a 40% 60%32-<37 kg CO2/m2a 50% 50%37-<42 kg CO2/m2a 60% 40%42-<47 kg CO2/m2a 70% 30%
47-<52 kg CO2/m2a. 80% 20%
≥52 kg CO2/m2a 90% 10%
Reaktionen und offene Fragen
Fazit
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