Übergabeprotokoll Wohnung / Haus
Bei Beginn eines Mietverhältnisses sind sich die Parteien noch sympathisch, haben sie sich ja gerade erst auf den Abschluss eines Mietvertrages geeinigt. Streitigkeiten entstehen erst später, nach dem Einzug der Mieter oder bei ihrem Auszug. Und plötzlich ist man sich gar nicht mehr einig, ob der Mangel schon bei Einzug vorlag oder die Wohnung bzw. das Haus bei Übergabe renovierungsbedürftig war. Aus diesem Grund sollte der Vermieter vorbeugen und schon bei Einzug der Mieter den Zustand in einem detaillierten und vollständigen Übergabeprotokoll dokumentieren. Dies beugt möglichen Streitigkeiten vor und dient schlimmstenfalls im Prozess als Beweis.Anbieter: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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