Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Änderung des Abrechnungszeitraums für die Betriebskostenabrechnung

Bild für Änderung des Abrechnungszeitraums für die Betriebskostenabrechnung
06. Mai, 2019

Bei der Abrechnung von Betriebskosten kann es sinnvoll und zweckmäßig sein, innerhalb von bestehenden Mietverhältnissen den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum zu ändern.

Kann eine vertragliche Vereinbarung vom Vermieter geändert werden?

Ja:

Nach einem Urteil des BGH v. 27.07.2011 (VIII ZR 316/10) kann der Abrechnungszeitraum einmalig verlängert werden, wenn eine einmalige Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung beabsichtigt ist und wenn alle Mieter der Verlängerung zustimmen.

Eine einvernehmliche Verkürzung des Abrechnungszeitraumes ist ebenfalls möglich, insoweit kann mit den Mietern beim Vorliegen eines sachlichen Grundes einmalig auch vereinbart werden, dass über ein Rumpfabrechnungsjahr abgerechnet wird und hiernach kalenderjährlich.

Und wenn nicht alle zustimmen?

Soweit kein Einverständnis aller Mieter vorliegt, ist die einseitige Verkürzung (nicht die Verlängerung!) des Abrechnungszeitraumes ebenfalls möglich unter der Voraussetzung, dass ein sachlicher Grund für die Anpassung des Abrechnungszeitraums vorliegt.

Als sachliche Gründe sind beispielsweise anerkannt:

  • Die Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnungsweise, um eine einheitliche Abrechnung über Heizkosten und sonstige Nebenkosten zu ermöglichen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 07.05.2009 – 67 S 475/08); hier erfolgt die Umstellung zur Einsparung von Kosten;
  • Die Anpassung des Abrechnungszeitraums zum Zwecke der Harmonisierung des Abrechnungsjahrs mit den Abrechnungszeiträumen der Leistungsträger (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2011 − VIII ZR 316/10);
  • Hat ein Vermieter in einem Haus mehrere Wohnungen vermietet und in den Mietverträgen verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart, kann die Lage des Abrechnungszeitraums geändert werden, um die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume aneinander anzugleichen.

Welche formellen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

In formeller Hinsicht ist für die einseitige Veränderung des Abrechnungszeitraumes weiter erforderlich, dass dies dem Mieter vor dem Beginn der neuen (verkürzten) Abrechnungsperiode (aus Beweisgründen schriftlich) mitgeteilt wird, und zwar unter Angabe

  • der Tatsache, dass die Lage des Abrechnungszeitraumes verändert wird,
  • der Daten des Beginns und des Endes des neuen Abrechnungszeitraumes und
  • der Gründe, aus denen sich das Vorliegen des sachlichen Grundes ergibt.

Dann wird zuerst das Rumpfjahr abgerechnet und dann beispielsweise kalenderjährlich.

TIPP für die Praxis!

Versuchen Sie eine Einigung mit allen Mietern. Wenn dies kurzfristig nicht erfolgreich ist, sollte den jeweiligen Mietern die Änderung des Abrechnungszeitraums wie oben beschrieben angekündigt werden. Auf der LEWENTO Akademie finden Sie hierzu praxisrelevante und verständliche Webinare. Durch GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kompakt und klar vermittelt. In unserem Online Shop haben wir wichtige Dokumente zur Betriebskostenabrechnung.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.