Verwendung von Cookies auf vermieterclub.de

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwendet vermieterclub.de Cookies. Sie können Ihre Präferenzen unten auswählen und mit dem Klick auf "Einstellungen speichern" diese festlegen.

Hinweis: Zur Verwendung der Online-Shop Funktionalitäten, wie zum Beispiel Bestellabschlüsse, müssen Sie Cookies aus der Kategorie Online-Payment aktivieren.

Verwendung der Cookies zum Bezahlen.

Cookie Beschreibung
PayPal PayPal ist ein Finanzdienstleister, mit welchem Sie Problemlos, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos unsere Dienstleistungen und Waren bezahlen können. Weiter Informationen zu PayPal finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Paypal finden Sie hier.
Stripe Stripe ist ein Technologieunternehmen, das Lösungen für die Wirtschaftsinfrastruktur des Internets aufbaut. Wir nutzen Stripe Dienste, um Online-Zahlungen abzuwickeln. Weitere Informationen zu Stripe finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Stripe finden Sie hier.

Diese Cookies werden zu Analysezwecken verwendet.

Cookie Beschreibung
Matomo Matomo ist ein Web-Analyse-Tool, welches uns hilf Besucherströme zu messen und unsere Webseite zu verbessern. Benutzerdaten (Ip Adressen und besuchte Seiten) werden anonym bei matomo.org gespeichert. Weiter Informationen zu Matomo finden Sie hier. Die Datenschutz-Erklärung von Matomo finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Zur Startseite Antrag auf Mitgliedschaft zum Login 0 Menü öffnen Menü schließen
Vermieterclub / Services / Artikel

Die Übergabe der Mietsache

Bild für Die Übergabe der Mietsache
03. Mai, 2019

Die Übergabe der Mietsache ist eines der wichtigsten Ereignisse während eines Mietverhältnisses. Meist beginnt ab Übergabe der Mieteinheit die Zahlungspflicht, manchmal berechnet sich die Dauer des Mietverhältnisses ab der Übergabe. Der nachfolgende kurze Beitrag soll die wichtigsten Fragen rund um das Thema Übergabe skizzieren:

Wo muss übergeben werden?

Die Übergabe der vermieteten Räume erfolgt am Mietobjekt selbst. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Schlüssel des Mietobjektes bei dem Vermieter abzuholen, um sich selbst Zutritt zu den Räumen verschaffen zu können. Auf der anderen Seite ist es ausreichend, wenn der Vermieter dem Mieter am Ort des Mietobjektes die Schlüssel übergibt.

Wann muss übergeben werden?

Der Vermieter hat dem Mieter die vermieteten Räumlichkeiten spätestens am Tag des Beginns des Mietverhältnisses zu übergeben. Es empfiehlt sich stets, einen konkreten Übergabetermin zu vereinbaren, wobei es dem Vermieter obliegt, diesen Termin zu benennen. Verstreicht der Übergabetermin, gerät der Vermieter mit der Übergabe der vermieteten Räume automatisch in Verzug.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass der Vermieter die Übergabe der vermieteten Räume dann nicht schuldet und insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann, sofern der Mieter nicht die vereinbarte Kaution/Kautionsrate an den Vermieter gezahlt hat.

Was sind die Folgen einer unterlassenen Übergabe?

Wird die Übergabe der Mietsache vom Vermieter an den Mieter unberechtigt verweigert, gerät der Vermieter mit der Übergabe in Verzug. Für einen solchen Fall können dem Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter zustehen. Als Schadensersatzansprüche kommen insbesondere die dem Mieter entstandenen Wohnkosten infrage, welche der Mieter für die Zeit bis zur tatsächlichen Übergabe der vermieteten Räumlichkeiten aufwenden musste.ortant;}”]Erfolgt keine Übergabe der vermieteten Räume an den Mieter, kommen auch eine fristlose Kündigung und weitergehende Schadenersatzansprüche in Betracht. Voraussetzung ist hierfür zunächst, dass der Mieter dem Vermieter eine angemessene Abhilfefrist setzt, innerhalb derer der Vermieter aufgefordert wird, die vermieteten Räume an den Mieter zu übergeben. Eine Fristsetzung ist für den Mieter dann entbehrlich, wenn der Vermieter die Übergabe der vermieteten Räume ernsthaft und endgültig verweigert oder die Frist offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Übergibt der Vermieter auch nach der gesetzten Frist die vermieteten Räume nicht an den Mieter, so kann der Mieter die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB aussprechen und das Mietverhältnis ist mit Zugang dieser Kündigung beim Vermieter sofort beendet.

Der Mieter kann dann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Als Schadensersatzansprüche kommen hierbei insbesondere in Betracht:

  • Höhere Miete für die Anmietung von Ersatzräumen
  • Maklergebühren
  • Umzugskosten

Wie ist der vertragsgemäße Zustand der Mietsache bei Übergabe?

In der Regel werden die vermieteten Räume von den Parteien vor Beginn des Abschlusses des Mietvertrages besichtigt. Wurde eine solche Besichtigung durchgeführt und zum Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache ein von beiden Parteien des Mietvertrages unterzeichnetes Übergabeprotokoll angefertigt, dann gilt der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Besichtigung als vertragsgemäß, sofern dieser Zustand nicht im Widerspruch zu den Angaben im Übergabeprotokoll steht.

Macht der Mieter nach Übergabe der Mietsache geltend, ein nicht im Übergabeprotokoll aufgeführter Mangel sei vorhanden, dann scheiden Minderungsrechte des Mieters regelmäßig aus, zumal der Mieter bei Übergabe der Mietsache Kenntnis von diesem Mangel hatte. Für den Ausschluss der Minderung reicht es aus, dass der Mieter grob fahrlässig keine Kenntnis vom Mangel erlangt hat, was bereits dann gegeben ist, sofern der Mieter eine angebotene Wohnungsbesichtigung unterlässt.

Werden im Übergabeprotokoll bestimmte Mängel aufgeführt, dann gelten diese Mängel nicht automatisch als vom Mieter genehmigt. In einem solchen Fall besteht die Vermutung dafür, dass die Vertragsparteien diese Mängel deshalb aufgenommen haben, um den nicht vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu dokumentieren. Daraus folgt, dass der Vermieter zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist und dem Mieter gegebenenfalls Minderungsrechte zustehen.

Für den Vermieter empfiehlt es sich immer, bei Übergabe der Mietsache ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Zum einen werden damit Beweisschwierigkeiten vermieden, und zum anderen ergibt sich aus dem Übergabeprotokoll der vertragsgemäße Zustand der vermieteten Räume.

Mit der Übergabe der Räume sind alle vorhandenen und zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel an den Mieter zu übergeben. Der Vermieter ist nicht berechtigt, Schlüssel, mit denen der Zugang zu den vermieteten Räumen möglich ist, für sich zurückzuhalten. Passende Muster finden Sie hier.

Auf der LEWENTO Akademie finden Sie hierzu praxisrelevante und verständliche Webinare. Durch namhafte Referenten kompakt und klar vermittelt.

Autor: GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bildnachweis: Pixabay

Aus unserem Blog

Mit dem Vermieterclub sind Sie am Puls des Mietgeschehens. Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten aus der Politik rund um Eigentum und Vermietung.

FAQs

Das Leistungsspektrum des Vermieterclubs reicht von der Hilfestellung bei Unsicherheiten mit der aktuellen Rechtslage bis hin zur anerkannten Interessensvertretung bei den Schaltstellen der Politik. Natürlich bringt ein Wandel in der Immobilienwelt auch Risiken mit sich – deshalb ist es unser Bestreben, diese kalkulierbar und beherrschbar zu machen.
Die Mitglieder des Vermieterclubs genießen als Teil einer starken Gemeinschaft vielfache Vorteile: Ihre Interessen finden in der Politik mehr Gehör und gesetzliche Veränderungen werden begleitet – kritisch wie gestalterisch. Aber auch der schnellere Informationszugang, der Erfahrungsaustausch unter Ihresgleichen sowie Vorzugskonditionen bei Mustern, Vorlagen, Fortbildungen und auch ausgewählten Partnern machen sich für Sie bezahlt.
Es ist ein breiter Personen- und Interessenskreis, der sich in unserer Gemeinschaft zuhause bzw. sich durch uns optimal vertreten fühlt. Dazu gehören Immobilieneigentümer, Immobilienvermieter und Partner, die unsere Werte und Ambitionen teilen und unsere Stimme noch bedeutender machen.
Wir sind Gründer aus Leidenschaft. Unsere Liebe zu Immobilien währt schon mehr als 15 Jahre – so lange ist jeder von uns im Immobilienbereich engagiert tätig. Wir wollen im Dienste der Gemeinschaft des Vermieterclubs verändern und gestalten – dass wir das können, wissen wir, und das möchten wir Ihnen gerne jeden Tag aufs Neue beweisen.
Der Vermieter-Club ist ein eingetragener Verein für Vermieter in Deutschland. Es ging uns bei der Gründung darum, den permanenten Wandel als Chance zu begreifen und die Situation der Vermieter nachhaltig zu verbessern. Verbunden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein – und das möglichst smart: so einfach und online-basiert wie möglich.