11. März, 2026
Einordnung
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Mietrechts. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz gibt einen ersten Eindruck davon, in welche Richtung sich das Mietrecht entwickeln könnte. Auch wenn es sich noch nicht um geltendes Recht handelt, lohnt sich für Verwalter bereits jetzt ein Blick auf die geplanten Änderungen. Denn viele der diskutierten Punkte betreffen unmittelbar die Praxis der Mietverwaltung.
Neue Regeln bei Indexierung
Über fast 50 Jahre wurden von Mieterverbänden Indexmietvereinbarungen empfohlen. In der Regel hat sich der Lebenshaltungsindex nur wenig erhöht und gesenkt, In den letzten Jahren kam es zu größeren Steigerungen. Diese Steigerungen will der Gesetzgeber deckeln. Diese Regelungen werden Auswirkungen haben auf die Arbeit von Immobilienverwaltern.
Strengere Regulierung möblierter Vermietung.
Viele Vermieter versuchen mit der möblierten Vermietung die Mietpreisbremse zu umgehen. Juristisch ist dieses Vorgehen umstritten. In diesem Punkt sollen gesetzliche Regeln eingeführt werden, die im Wesentlichen darauf abzielen, wie der Moblierungszuschlag zu berechnen ist und wie er gedeckelt wird. Hier werden Eigentümer auf die Verwalter zugehen und nach den Möglichkeiten fragen.
Modernisierung und Investitionen
Neben zusätzlichen Schutzmechanismen für Mieter enthält der Entwurf auch Regelungen, die Investitionen in den Gebäudebestand ermöglichen sollen. Gerade bei kleineren Modernisierungsmaßnahmen sollen weiterhin praktikable Verfahren bestehen bleiben, damit notwendige Maßnahmen an Gebäuden nicht unnötig erschwert werden. Der bisher geltende Betrag für die sogenannten vereinfachten Verfahren soll von 10.000 Euro wohl auf 20.000 Euro angepasst werden.
Neue Regeln zur Heilung bei Kündigung
Mieter hatten bisher die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug zu heilen. Diese Möglichkeit gab es für eine parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung bisher nicht. Hier sind Änderungen geplant, so dass auch eine ordentliche Kündigung wohl einmalig möglich ist.
Klimaschutz im Mietrecht
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf dem Klimaschutz. Die Politik möchte Anreize schaffen, damit Vermieter stärker in energetische Modernisierung und klimafreundliche Gebäudetechnik investieren. Wie diese Ziele konkret im Gesetz umgesetzt werden sollen, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch intensiv diskutiert werden.
Fazit
Der Referentenentwurf ist lediglich der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Erfahrungsgemäß können sich einzelne Regelungen im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verändern. Für Verwalter lohnt es sich dennoch, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass mehrere Themenfelder des Mietrechts in den kommenden Jahren neu justiert werden könnten.
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Autor: Rechtsanwalt Steffen Groß, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mH
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