27. März, 2026
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.03.2026 – V ZR 7/25) stellt klar: Bei Beschlüssen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht keine starre Pflicht mehr, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Für Hausverwaltungen stellt sich damit eine zentrale Praxisfrage neu: Reicht künftig ein Angebot für Instandhaltungsmaßnahmen oder Dienstleistungen aus? Der BGH verschiebt den Fokus weg von formalen Anforderungen hin zur tatsächlichen Entscheidungsgrundlage. Entscheidend ist, ob eine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegt und genau hier liegt die praktische Herausforderung.
Worum ging es in dem Fall?
In der Praxis wurde häufig angenommen, dass Beschlüsse ohne mehrere Vergleichsangebote angreifbar sind. Gerade bei Instandhaltungsmaßnahmen galt die Einholung von drei Angeboten nahezu als Standard.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH beendet diese schematische Betrachtung. Eine feste „Drei-Angebote-Regel“ existiert nicht. Maßgeblich ist, ob den Eigentümern eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stand.
Warum das Urteil für Hausverwaltungen wichtig ist
Für Verwalter bedeutet das mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung. Nicht die Anzahl der Angebote entscheidet, sondern die Qualität der Vorbereitung und der Entscheidungsgrundlage.
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