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Vermieterclub / Services / Artikel

Kurzmeldung: Förderprogramm Laden im Mehrfamilienhaus gestartet

Bild für Kurzmeldung: Förderprogramm Laden im Mehrfamilienhaus gestartet
30. April, 2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern gestartet.  
„Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 20 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern zu verbessern. Zu diesen Wohnungen gehören ca. 9 Mio. Stellplätze. Ein Großteil davon ist noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet – das Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur ist erheblich. 

Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig.“ so das BMV. 
Anträge können seit dem 15. April 2026 (und längstens bis zum 10. November 2026) gestellt werden. Warten Sie aber nicht unnötig lange ab, denn es gilt: 

„First come first move“. Eile ist daher geboten. 

Eckpunkte: 
  • Fördersumme 500 Mio € 
  • Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 KW 
  • Mindestens 20% der Stellplätze vorverkabelt oder 6 Stellplätze elektrifiziert 
  • Eigentümergemeinschaften / KMU sind antragsberechtigt  
  • Förderung zwischen 1.300 € und 2.000 € je Stellplatz 
 
Die Antragstellung kann auch schon vor Beschlussfassung und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Wenn der Antrag ohne vorherigen Beschluss gestellt wird, muss er binnen sechs Monaten nach positiver Erstbescheidung nachgereicht werden. 

Achtung: Hier könnte eine Haftungsfalle für Verwalter lauern, nämlich dann wenn eine Förderung nicht beantragt wird. Wenn es Stellplätze in der Gemeinschaft gibt, sollten Sie kurzfristig die entsprechenden Maßnahmen prüfen. Wenn die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur im Raum steht, sollten Sie den Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: BMV - BMV startet Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus. Dort ist auch ein 8-Punkte-Plan für Wohnungseigentümergemeinschaften verfügbar. 

Autorin: Katharina Gündel, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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